Was jetzt zu beachten ist Corona-Regeln in RLP: Ohne Symptome in die Schule - Auswirkungen auf Luxemburg-Pendler (Update)

Trier · Das Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab Samstag hat Auswirkungen für Kita-Kinder, Schüler und für Lehrer. Was bei Fahrten nach Luxemburg oder ins Saarland zu beachten ist.

Corona infizierte Schüler ohne Symptome müssen zur Schule gehen, sind aber verpflichtet, eine Maske zu tragen. Foto: dpa

Corona infizierte Schüler ohne Symptome müssen zur Schule gehen, sind aber verpflichtet, eine Maske zu tragen. Foto: dpa

Foto: dpa/Matthias Balk

Corona-Infizierte in Rheinland-Pfalz müssen sich ab Samstag nicht mehr zwingend isolieren. Sie können, wenn sie eine Maske tragen, die Wohnung verlassen, dürfen einkaufen gehen, können – unter bestimmten Bedingungen – arbeiten gehen und infizierte Schüler müssen (!) – falls sie keine Symptome haben, in die Schule gehen.

Keine Symptome? Infizierte Kinder müssen in die Schule

Kita-Kinder und Schüler und Schülerinnen müssen ebenfalls nicht mehr in Isolation, wenn sie Corona positiv sind. „Im Gegenzug müssen positiv getestete Menschen bei Kontakt mit anderen Menschen in der Öffentlichkeit Maske tragen, Kinder bis zur Einschulung sind von der Maskenpflicht weiterhin befreit“, sagte eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums auf Anfrage unserer Redaktion. Allerdings gelte weiter für Kinder wie für Erwachsene: „Wer krank ist, soll zu Hause bleiben.“ Kinder mit Krankheitssymptomen sollten nicht in die Einrichtungen kommen, und zwar „unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vorliegt“.

Wenn allerdings Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrer infiziert sind, aber keine Symptome haben, dann müssen sie in die Schule kommen: „Im Fall einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.“ Das heißt: Eine Corona-Infektion bedeutet ab Samstag nicht mehr automatisch ein Betretungsverbot für Schulen. Außerdem, so die Ministeriumssprecherin, sind Eltern nicht mehr verpflichtet, die Schul- oder Kitaleitung über eine Infektion ihres Kindes zu informieren. Ebenso entfielen die Meldungen der Schulen und Kitas an das zuständige Gesundheitsamt sowie die anonymisierte Information an die Sorgeberechtigten.

Auch der Einsatz der pädagogischen Fachkräfte in den Kitas sei möglich. „Auch hier gilt die Maskenpflicht. Ist das Tragen einer Maske etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, bleibt es für diese Personen jedoch bei der Absonderungspflicht.“ Wer also keine Masken tragen darf, muss sich wie bislang in Isolation begeben.

Positiv Getestete dürfen allerdings weiterhin nicht Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen betreten. „In diesen Einrichtungen soll es aber weiterhin möglich sein, dass Beschäftigte und Arbeitgeber eine der Arbeitsquarantäne entsprechende Regelung treffen“, sagte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Dienstag.

Wichtig für Pendler: In Luxemburg dürfen Infizierte nicht arbeiten gehen

Und was ist mit Grenzgängern? Dürfen sie nach Luxemburg arbeiten gehen, wenn sie positiv getestet sind? „Nein“, heißt es dazu klar aus dem luxemburgischen Gesundheitsministerium. „Wenn eine Person in Luxemburg arbeitet, darf sie während der in Luxemburg vorgesehenen Isolationszeit nicht nach Luxemburg reisen“, sagte eine Ministeriumssprecherin unserer Redaktion. In Luxemburg müssen positiv auf Corona Getestete mindestens vier Tage in Isolation. „Die Isolation kann vor Ablauf der vier Tage beendet werden, wenn die infizierte Person in einem Abstand von 24 Stunden zwei SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests durchführt, deren Ergebnisse negativ sind“, heißt es auf der Corona-Informationsseite der Regierung.

In Belgien gilt eine Isolationspflicht von sieben Tagen. Infizierte dürfen dort ihre Wohnung nicht verlassen, keinen Besuch empfangen und keinen Kontakt zu anderen Menschen haben.

Rheinland-pfälzische Infizierte dürfen nicht ins Saarland

Auch ins benachbarte Saarland dürfen rheinland-pfälzische Infizierte auch nicht. „Im Saarland gilt auch weiterhin die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion. Infizierte Personen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz dürfen daher weder im Saarland ihrer Arbeit nachgehen noch im Saarland einkaufen“, sagte eine Sprecherin des dortigen Gesundheitsministeriums unserer Redaktion. Und Saarländer, die in Rheinland-Pfalz arbeiten, dürfen, wenn sie infiziert sind, auch nicht aus der Isolation. „Infizierte Personen mit Wohnsitz im Saarland unterliegen der häuslichen Isolationspflicht und dürfen demnach das häusliche Umfeld nicht verlassen“, so die Ministeriumssprecherin. Der Arbeitgeber könne für den Verdienstausfall eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen, wenn keine Krankmeldung vorliege.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Bundesländer, die ein Ende der Isolationspflicht beschlossen haben, kritisiert. Vor Rheinland-Pfalz waren das Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Er verstehe die Eile der Bundesländer bei den Lockerungen nicht, sagte er im Bayrischen Rundfunk. „Jetzt gibt es hier einen Überbietungswettbewerb: Welches Land kann zuerst lockern? Das ist ein Stück weit populistisch.“ Zudem gefährde es diejenigen, die sich selbst nicht gut schützen könnten, sagte Lauterbach. Er warnte zudem vor steigenden Corona-Infektionszahlen im Winter. „Ich glaube, dass wir noch einmal eine Winterwelle bekommen werden.“

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