Nebeneinkünfte von Abgeordneten: Jetzt wollen alle die Transparenz

Mainz · Voraussichtlich ab 1. Januar 2015 müssen die Landtagsabgeordneten in Rheinland-Pfalz offenlegen, wie viel sie mit Nebentätigkeiten dazuverdienen - sei es mit Sitzungsgeldern in kommunalen Räten, als Aufsichtsräte oder mit beruflicher Tätigkeit. Auf den Weg zu einer Neuregelung haben sich die Landtagsfraktionen am Dienstag im Ältestenrat verständigt.

Mainz. Die Einschätzung von Parlamentspräsident Joachim Mertes, wonach die bestehende interne Meldepflicht von Nebeneinkünften von Landtagsabgeordneten bei ihm als Landtagspräsident ausreichend sei, hatte harsche Kritik der Transparenz-Initiative Lobbycontrol ausgelöst. Die Grünen preschten mit Reformforderungen vor. Noch am selben Tag wurde daraus eine gemeinsame rot-grüne Initiative, während die CDU sich abwartend verhielt.
Nun aber hätten sich "die Fraktionen aufeinander zu bewegt", sagte Landtagspräsident Mertes gestern. Er selbst sehe jetzt auch Handlungsbedarf, da der Bundestag und mehrere Länderparlamente eine Offenlegung der Einkünfte eingeführt hätten.
Den "gläsernen Abgeordneten" wird es aber nicht geben. Die SPD hat vorgeschlagen, die Nebeneinnahmen nach ihrer Höhe in mehrere Stufen einzuordnen. Als Ausgangspunkt gilt das Zehn-Stufen-Modell des Bundes, an dem sich die Landtage in Bayern, Niedersachsen und Hessen orientieren. Die unterschiedlichen Modelle soll nun der Wissenschaftliche Dienst des Landtags auswerten und einen Vorschlag auf den Tisch legen. Der Landtag soll vor der Sommerpause zum ersten Mal darüber beraten, also spätestens Ende Juli.
Grüne und CDU schlagen derweil Pflöcke ein. "Wir wollen mindestens die Transparenzregeln, die bereits auf Bundesebene existieren", erklärte der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Nils Wichmann. Die Grünen wollen auf eine feinere Einteilung als im Bund hinaus.Einteilung in Stufen


Dort beginnt die unterste Stufe erst bei mehr als 1000 Euro im Monat, die höchste endet bei mehr als 250 000 Euro im Jahr.
Die CDU legt Wert darauf, dass die Rechte Dritter geschützt bleiben: Sind Abgeordnete neben ihrem Mandat freiberuflich oder selbstständig tätig, dann dürfe aus der Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte kein Nachteil für Teilhaber, Mitgesellschafter oder Auftraggeber entstehen.
Lobbycontrol begrüßte den Anstoß im Land. "Das Modell ,Landtagspräsident\' war natürlich völlig unzureichend", erklärte Timo Lange, ein Sprecher der Transparenz-Initiative. "Schön, dass nun ein breiter politischer Wille da ist, diesen Weg weiter zu gehen." Die Orientierung am Stufenmodell des Bundes sei ein Schritt in die richtige Richtung. "Konsequenter wäre natürlich die Offenlegung nach Euro und Cent. Die aber praktizieren bislang nur die Grünen auf freiwilliger Basis.

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