Zwei Jahre wegen Missbrauchs

BAD KREUZNACH/GEROLSTEIN. (wie) Ein 28-jähriger Mann aus Gerolstein ist vom Landgericht Bad Kreuznach wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann, der als Landschaftsgärtner arbeitete, im Sommer 2005 die 13-jährige Tochter einer Bekannten in Bad Kreuznach missbraucht hatte, nachdem die Mutter des Mädchens morgens zur Arbeit gegangen war. Der 28-Jährige, der lernbehindert ist und bis vor zwei Jahren betreut wurde, bestreitet die Tat nicht. Er gab aber in der Vernehmung vor der Verhandlung an, er habe geglaubt, das Mädchen sei älter. Das nahmen ihm Staatsanwaltschaft und Gericht nicht ab. Der Angeklagte müsse trotz seiner Lernbehinderung die Verantwortung für die Tat übernehmen, zumal er das wirkliche Alter der Tochter gekannt habe, argumentierte die Staatsanwältin. Das Gericht ging von einer einmaligen Verfehlung des 28-Jährigen aus und verurteilte ihn daher zu einer Bewährungsstrafe.

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