Stadtenwicklung Naturschutzverband Rheinland-Pfalz prüft Klage gegen Trierer Planverfahren

Trier/Mainz · Der Naturschutzbund Rheinland-Pfalz prüft intensiv, ob er gegen den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Trier klagt.

 Die Wildkatze ist eines der Tiere, die nach Auffassung des Naturschutzbundes durch die Folgen des Flächennutzungsplans Trier gefährdet sind.

Die Wildkatze ist eines der Tiere, die nach Auffassung des Naturschutzbundes durch die Folgen des Flächennutzungsplans Trier gefährdet sind.

Foto: nlphh.de/Konrad Funk

„Der Nabu sieht die Pläne der Stadt Trier sehr kritisch, da wir einen enormen Druck mit negativen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet fürchten“, sagte Vorsitzende Cosima Lindemann auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds. Konkret geht es um mögliche massive Beeinträchtigungen für geschützte Tiere und Pflanzen im Naturschutzgebiet Mattheiser Wald durch die beiden geplanten Neubaugebiete Castelnau Mattheis und Brubacher Hof.

Die Gemengelage rund um den Flächennutzungsplan sei kompliziert. „Deshalb benötigen wir noch Zeit, um über unseren weiteren Weg eine Entscheidung zu treffen. Ob und wenn ja auf welcher planerischen Ebene der Naturschutzbund Rechtsmittel erhebt, muss noch vertieft geprüft werden.“ Dazu werde der Verein auch einen Rechtsbeistand konsultieren.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte Anfang Januar den Flächennutzungsplan 2030 der Stadt Trier genehmigt (der TV berichtete). Er soll mit der Veröffentlichung in den kommenden Tagen Rechtskraft erhalten. Der Rahmenplan für die Entwicklung der Stadt in den kommenden Jahrzehnten stößt wegen der neu vorgemerkten Flächen für den Wohnungsbau vor allem in den Stadtteilen Mariahof und Heiligkreuz auf Kritik. Die Menschen dort wären von dem 30 Hektar großen Neubaugebiet Brubacher Hof besonders betroffen. Befürchtet werden vor allem eine Zunahme des Straßenverkehrs sowie Beeinträchtigungen für das Stadtklima und den Mattheiser Wald.

Um die Erschließung und Bebauung der derzeit fast vollständig landwirtschaftlich genutzten Fläche möglichst rasch zu realisieren, hat der Trierer Stadtrat mehrheitlich einem städtebaulichen Entwicklungsplan zugestimmt. Gegen dieses Planungsverfahren, bei dem für die Stadt auch die Möglichkeit der Enteignung besteht, hat ein betroffener Landwirt den Antrag auf ein Normenkontrollverfahren gestellt. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts dazu steht noch aus.

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