Neue Hinweise, rätselhafte Pakete und eine Zeugin, die sich geirrt hat

Trier · Wegen eines Formfehlers muss der Prozess um den brutalen Raubüberfall auf einen 83-jährigen Trierer, der mittlerweile verstorben ist, neu aufgerollt werden. Der erste Prozesstag machte deutlich, dass noch längst nicht alle Umstände geklärt sind.

Trier. Zu neun Jahren Gefängnis hatte die Erste Große Strafkammer des Trierer Landgerichts den Angeklagten im Februar verurteilt. Wegen eines Formfehlers - Richterin Petra Schmitz hatte es versäumt, den Angeklagten auf eine Änderung in der Anklage hinzuweisen - hatte der Bundesgerichtshof das Urteil allerdings aufgehoben. Nun muss der Fall komplett neu verhandelt werden (der TV berichtete). "Zu einer höheren Haftstrafe dürfen wir Sie in dem Revisionsprozess nicht verurteilen", machte Richter Armin Hardt am ersten Prozesstag dem 33-Jährigen klar. Ein milderes Urteil sei allerdings möglich - zum Beispiel bei einem Geständnis, betonte der Kammervorsitzende gleich mehrfach.
"Ich weiß, dass ein Geständnis eine niedrigere Strafe bringen würde - aber ich kann nicht gestehen, was ich nicht getan habe", erklärte der Angeklagte, der sich im ersten Prozess nicht geäußert hatte. Gestern nahm er Stellung - und zwar zum einzigen harten Beweis, der in dem Indizienprozess geführt wurde: Seine Fingerabdrücke haften an einem Stück Packpapier, auf dem die Adresse des zuvor überfallenen und brutal zusammengeschlagenen Rentners steht. Das Papierstück war an einem Spazierweg rund 500 Meter von der Wohnung des Opfers gefunden worden.
Er habe in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in der Trierer Dasbachstraße, wo er zum Tatzeitpunkt wohnte, mehrfach einem anderen Mann geholfen, Papiere und Verträge auszufüllen. "Dabei habe ich auch andere Sachen angefasst, vielleicht sind meine Fingerabdrücke dabei auf das Packpapier geraten." Der Mann, dem er geholfen habe, habe schließlich häufiger Pakete gepackt - etwa mit elektrischen Zahnbürsten oder Handys - und verschickt. "In Mariahof bin ich jedenfalls noch nie gewesen", übersetzte eine Dolmetscherin die Einlassungen des Angeklagten aus dem Russischen ins Deutsche.
Richter Hardt kündigte an, den Paketpacker - wenn möglich - ausfindig machen zu lassen und als Zeugen zu laden.
Zweifel an der bisherigen Beweislage brachte auch die neuerliche Aussage einer Mariahoferin. Sie hatte nach der Tat - die zwischen dem frühen Abend des 19.Februar und dem Morgen des 20.Februar 2015 passiert ist - gegenüber der Polizei ausgesagt, einen fremden Mann im Hof zum Wohnhaus des Rentners gesehen zu haben. Beim ersten Prozess hatte die Frau erklärt, sich sicher zu sein, dass der Angeklagte dieser Mann war. "Heute muss ich sagen, dass ich ausschließe, dass er es war - die Nase, der Gesichtsausdruck, die Gesichtsform sehen anders aus als bei demjenigen, den ich damals gesehen habe", erklärte die Frau gestern.
Der Prozess wird am 15. November fortgesetzt. woc

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort