Verkehr in Trier Schluss mit dem Schilder-Wirrwarr auf dem Radweg nach Olewig

Trier · Der Hinweis eines TV-Lesers veranlasst die Stadtverwaltung zu einer einheitlichen Beschilderung. Jetzt besteht auch rechtliche Klarheit.

Es ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg, das gilt inzwischen für den sanierten Weg zwischen Olewig und der Stadt nun in beide Richtungen.

Es ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg, das gilt inzwischen für den sanierten Weg zwischen Olewig und der Stadt nun in beide Richtungen.

Foto: Rainer Neubert

Der Fuß- und Radweg von der Straße An der Spitzmühle bis nach Olewig ist inzwischen gut befahrbar. Der Weg ist saniert und verfügt auch über eine gute Beleuchtung. Darüber hat unsere Redaktion berichtet. Daraufhin hat sich ein aufmerksamer Leser gemeldet und auf eine für beide Fahrtrichtungen unterschiedliche Ausschilderung hingewiesen. „Dadurch entsteht Verwirrung und es könnte bei einem Unfall auch zu rechtlichen Problemen führen“, so seine Befürchtung.

Wir haben den Hinweis überprüft. Tatsächlich war der Weg an beiden Enden unterschiedlich gekennzeichnet: Von der Spitzmühle aus als Fußweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“, von Olewig aus als gemeinsamer Fuß- und Radweg.

Weshalb war in Olewig die umfangreiche Beschilderung notwendig

Gibt es einen Grund für die unterschiedliche Beschilderung? Diese Frage haben wir die Stadtverwaltung gefragt. „Seit dem Ausbau des Weges besteht in der Tat kein Grund mehr für die unterschiedliche Beschilderung“, lautet die Antwort aus dem Presseamt. Vor dem Ausbau habe aufgrund des baulichen Zustandes und insbesondere wegen der Sichtbeziehungen eine Notwendigkeit bestanden, den Radverkehr dort nur mit „Schrittgeschwindigkeit“ fahren zu lassen, zum Schutz der Fußgänger.

Die Straßenverkehrsbehörde reagiert auf den Hinweis

Grundsätzlich könne zwar richtungsbezogen eine unterschiedliche Beschilderung angeordnet werden. „In diesem Fall bedanken wir uns für den Hinweis. Eine einheitliche Beschilderung wird dort seitens der Straßenverkehrsbehörde angeordnet.“ Diese Ankündigung wurde schnell in die Tat umgesetzt. Inzwischen weist die Beschilderung in beide Richtungen als gemeinsamen Geh- und Radweg aus.

Das entsprechende Verkehrszeichen wird für Wege verwendet, die eine Straße begleiten. Ist der Weg weniger als fünf Meter von der Straße entfernt, müssen Radfahrer diesen nutzen. Bei Wegen wie dem durch die Kleingartenanlage Trier-Ost, die mehr als fünf Meter von der Fahrbahn abgesetzt sind, gibt es bei einer solchen Beschilderung keine Benutzungspflicht für den Radverkehr. „Diese Beschilderung dient zur Verdeutlichung, dass dort Radfahrer fahren dürfen und Kraftfahrzeuge nicht“, heißt es dazu aus dem Presseamt der Stadt Trier.

Das nun ausgetauschte Verkehrszeichen im Bereich Spitzmühle hatte den Weg als Gehweg ausgezeichnet, der für den Radverkehr freigegeben ist. Zwar müssen bei beiden Beschilderungen die Radfahrer Rücksicht nehmen auf Fußgänger. Auf einem Gehweg mit Freigabe für Radler sind die Regeln aber deutlich strenger: Denn Radfahrer dürfen dann nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. „Fußgänger dürfen dann weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Radfahrer warten.“

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