Streit um Ordnungsgeld geht politisch weiter

Der Streit zwischen der Verbands gemeinde (VG) Ruwer und einem Grünen-Ratsmitglied um einen angeblichen Vertrauensbruch ist in erster rechtlicher Instanz zugunsten der grünen Klägerin beendet. Bürgermeister Bernhard Busch will, dass sich der VG-Rat erneut mit dem Fall befasst.

Waldrach. Weil das grüne Verbandsgemeinderatsmitglied Marianne Rummel aus einer nicht öffentlichen Sitzung ausgeplaudert haben soll, hatte die Verbandsgemeinde Ruwer auf Beschluss des Rats im Juni 2010 gegen sie ein Ordnungsgeld von 250 Euro verhängt. Das Ratsmitglied habe Interna aus einer nicht öffentlichen Sitzung weitergegeben - dies sei eine Verletzung der Schweige- und Treuepflicht, lautete der Vorwurf. Hintergrund war der Streit um die Planungsvergabe für das Osburger Hallenprojekt. Im Lauf des Disputs stritt das Schweriner Planungsbüro Jäger + Jäger mit der VG-Verwaltung um den Planungsauftrag - zunächst vor der Landesvergabekammer, dann vor dem Oberlandesgericht.

Bescheid rechtswidrig



Als Jägers Rechtsbeistand Rummel dabei als Zeugin benannte, geriet die Mertesdorferin in den Verdacht, Informationen aus einer nicht öffentlichen VG-Ratsitzung an Jäger oder dessen Anwalt weitergeleitet zu haben. In der Folge flatterte Rummel am 7. Juli 2010 der Ordnungsgeldbescheid auf den Tisch, gegen den sie Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Trier einlegte. Die Trierer Verwaltungsrichter gaben im Februar 2011 der Klägerin Rummel recht. Begründung: Der VG-Rat habe das Ordnungsgeld zu voreilig verhängt. Das Für und Wider sei zuvor nicht sorgfältig abgewogen worden. Insbesondere vermissten die Richter eine Anhörung des Architekten Gerd Jäger durch den VG-Rat. Der Ordnungsgeldbescheid beruhe auf einem Ermessensfehler und sei daher rechtswidrig.

Gerichtlich abgeschlossen



Gegen diese Entscheidung hätte die VG Ruwer Widerspruch einlegen können - das geschah jedoch nicht. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist teilte Rummels Anwalt Wolfgang Schmitz-Rode aus Düsseldorf nun mit, dass das Trierer Verwaltungsgerichtsurteil rechtskräftig und der Fall abgeschlossen sei.

Bürgermeister Bernhard Busch von der VG Ruwer betrachtet den Fall dennoch nicht als abgeschlossen, wie er auf Anfrage bestätigt. Busch: "Wir werden uns an die Hinweise des Verwaltungsgerichts halten. Insbesondere sind die vom Gericht vermissten Stellungnahmen einzuholen." Dazu gehöre auch die Anhörung von Architekt Jäger. Sobald diese und weitere Stellungnahmen vorlägen, werde sich der VG-Rat erneut mit dem gesamten Vorgang befassen. f.k.

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