Verbraucher Alexa & Co.: So schützen Sie sich zu Hause vor Lauschangriffen

Trier · Verbraucherschützer sehen in Sprachassistenten eine Gefahr für die Privatsphäre. Fahnder wollen Zugriff auf „smarte“ Geräte in Wohnungen. Innenminister beraten darüber.

 Lauschangriff durch Sprachassistenten wie Alexa&Co.

Lauschangriff durch Sprachassistenten wie Alexa&Co.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Ein Drittel der Deutschen nutzt Sprachassistenten wie Alexa, Siri oder Google Assistant. Bei den Jüngeren unter 40 Jahren ist es sogar fast die Hälfte, die darüber etwa das Wetter abfragen, die Musikwiedergabe steuern, ihren Kontostand abfragen oder Überweisungen tätigen. Das ergab eine Befragung im Auftrag der Postbank. Auch die Beleuchtung oder das Anschalten elektronischer Geräte kann über Sprachassistenten gesteuert werden.

Doch was die wenigsten wissen oder vielleicht auch wissen wollen: Mit den Geräten können auch Gespräche abgehört werden. So wird unter anderem dem Versandhändler Amazon vorgeworfen, dass Mitarbeiter über den von ihm vertriebenen Sprachassistenten Alexa Gespräche von Nutzern aufzeichneten und analysierten. Diese Praxis hat die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel (Grüne) bereits im April scharf kritisiert: „Dieses Abhören persönlicher Gespräche in der eigenen Wohnung ist ein extremer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.“ Die Betroffenen müssten darüber informiert werden, wenn Amazon oder andere Hersteller von Sprachassistenten sie abhörten.

Nun könnten aber auch Strafermittler Zugriff zu den Daten erhalten. Die Innenminister beraten bei ihrer Konferenz in Kiel darüber, wie digitale Spuren von Bürgern von Strafverfolgern genutzt werden können. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums hatte gesagt, es sei für die Kriminalitätsbekämpfung wichtig, dass den Sicherheitsbehörden auch die auf sogenannten Smart-Home-Geräten wie etwa Sprachassistenten gespeicherten Daten nicht verschlossen blieben.  „Ich habe nicht vor, in die engste Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einzudringen bei der Sicherung solche Spuren“, sagte dazu der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) unserer Zeitung. Man müsse aber die technischen Weiterentwicklungen „unter kriminalistischem Blickwinkel“ im Auge behalten.  Dabei sei es auch notwendig zu prüfen, was zur Sicherheit für die Bürger geleistet werden müsse. Doch wie kann man sich vor dem Lauschangriff im Wohn- oder Schlafzimmer schützen? Wer die Assistenten längere Zeit nicht nutzen will, sollte das Mikrofon an den Geräten abschalten, raten Verbraucherschützer. Außerdem könne man über die Einstellungen einen Ton aktivieren, wenn die Sprachsteuerung und damit auch eine mögliche Aufzeichnung aktiviert werde.

Vorsichtshalber sollte man auch seinen Besuch darüber informieren, dass man über einen Sprachassistenten verfügt. Das rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerium rät, in den Einstellungen einer weiteren Verwendung der aufgenommenen Sprachinhalte zu widersprechen.

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