Arbeitsrecht Streit in Tofutown kocht hoch

Wiesbaum · Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) wirft dem  Hersteller vegetarischer Lebensmittel aus Wiesbaum vor, die Betriebsratswahl zu behindern.

 Frostige Zeiten bei Tofutown: Mitarbeiter und Geschäftsführungen streiten um Mitbestimmungsrechte.

Frostige Zeiten bei Tofutown: Mitarbeiter und Geschäftsführungen streiten um Mitbestimmungsrechte.

Foto: Vladi Nowakowski

. Der Streit um eine Betriebsratswahl beim Lebensmittelproduzent Tofutown in Wiesbaum spitzt sich zu. Nach Aussage der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) torpediert der Geschäftsführer Bernd Drosihn das Vorhaben seiner Belegschaft, in dem Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten einen Betriebsrat zu gründen.

Auf einer Betriebsversammlung im April hatten die Mitarbeiter einen Wahlvorstand aus drei Personen bestimmt, der die Wahl des Betriebsrates vorbereiten und durchführen soll. Doch daraus wurde erst mal nichts. Stattdessen gibt es in Tofutown nun auf breiter Front Streit, der mittlerweile vor dem Arbeitsgericht Trier gelandet ist. „Seit die Belegschaft die Betriebsratswahlen in die Wege geleitet hat, wurden vier unserer Mitglieder, die sich im Betrieb offen für einen Betriebsrat ausgesprochen haben, gekündigt“, sagt Gewerkschaftssekretär Jerome Frantz. „Eine Person davon ist nach Zahlung einer Abfindung gegangen, drei andere Mitglieder vertreten wir gegenüber Tofutown in Kündigungsschutzprozessen.“ Die Mitarbeiter hätten aus augenscheinlich unterschiedlichen Gründen gehen müssen, etwa weil sie in der Produktion geraucht haben oder nicht sorgsam mit der Ware umgegangen sein sollen, sagt Frantz.

Geschäftsführer Drosihn sieht zwischen der geplanten Betriebsratswahl und den Kündigungen allerdings keinerlei Zusammenhang: Die Mitarbeiter seien schlicht wegen verantwortungslosem Verhalten gekündigt worden, erklärt Drosihn gegenüber dem Trierischen Volksfreund. Zu einem Fall erklärt Drosihn, der Mitarbeiter habe direkt im unmittelbaren Hygiene-Bereich geraucht. „Schon aus lebensmittelrechtlichen Gründen können wir ein solches Fehlverhalten nicht tolerieren.“ Doch in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Trier sollen zwei der drei Mitarbeiter mit ihrer Klage gegen die Kündigung Erfolg gehabt haben. „Beide haben das Recht, wieder im Betrieb zu arbeiten, sofern Tofutown nicht in Berufung geht. Die Richterin urteilte, dass beide Kündigungen überzogen gewesen seien“, sagt der Gewerkschaftssekretär.  „Eine Abmahnung hätte ausgereicht.“

Doch der Rechtsstreit in Tofutown ist damit noch lange nicht ausgefochten. Zum einen, da Drosihn gegen die Entscheide des Arbeitsgerichts, wie er gegenüber dem Trierischen Volksfreund erklärt, Berufung einlegen will. Zum anderen, weil der Rechtsstreit darüber, dass die Betriebsratswahlen nicht vorankommen, erst im Januar vor dem Arbeitsgericht Gerolstein verhandelt wird. Die Gewerkschaft fordert, dass zwei Mitglieder des Wahlvorstandes, die „arbeitgebernah“ seien und die Betriebsratswahl  im Sinne der Arbeitnehmerschaft nicht ambitioniert genug voranbringen würden, ausgetauscht werden sollen. Wie Frantz erklärt, sei der aktive Wahlvorstand schon dabei gescheitert, von der Geschäftsführung eine Beschäftigtenliste einzufordern, damit ein Wählerverzeichnis für die Betriebsratswahl angefertigt werden könne. Der Geschäftsführer erklärt bezüglich des Wahlvorstandes jedoch, man könne nur austauschen, was existiert. Denn alle Mitglieder des ehemaligen Wahlvorstandes seien längst freiwillig zurückgetreten. Frantz: „Die Geschäftsleitung hat die Formulare zum Rücktritt angefertigt und den Mitarbeitern vorgelegt.“

Drosihn: „Wir haben uns mit der Belegschaft darauf verständigt, eine alternative und direkte Mitarbeitervertretung zu installieren, die die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Rahmen eines Obleute-Modells in regelmäßigen Sitzungen mit der Unternehmensleitung vertritt. Dabei verstehen sich Mitarbeiter und Unternehmensleitung als Arbeitskreis zum Interessenausgleich, welcher die Aufgabe hat, gemeinsam zum Wohl des Unternehmens wenn möglich zusammen und nicht gegeneinander zu arbeiten.“ Damit gehe man mit dem Tofutown-Eifel-Modell bei der Mitarbeitervertretung einen eigenen Weg, sagt Drosihn. Für die Belegschaft sei dieses Modell aber eher ungünstig, erklärt die Gewerkschaft: „Ein solches Alternativmodell in Form eines freiwilligen Gremiums, mit dem der Geschäftsführer da um die Ecke kommt, hat keinerlei Befugnisse“, erklärt Frantz. Ein echter Betriebsrat habe, so wie es im Gesetz definiert sei, ein Mitspracherecht bei Einstellungen, Kündigungen und müsse vom Unternehmer angehört werden. Frantz: „Ein Betriebsrat kann seine Rechte vor Gericht einklagen. Das könnte ein wie auch immer geartetes Gremium nicht.“

 Frostige Zeiten bei Tofutown: Mitarbeiter und Geschäftsführungen streiten um Mitbestimmungsrechte.

Frostige Zeiten bei Tofutown: Mitarbeiter und Geschäftsführungen streiten um Mitbestimmungsrechte.

Foto: Vladi Nowakowski
 Frostige Zeiten bei Tofutown: Mitarbeiter und Geschäftsführungen streiten um Mitbestimmungsrechte.

Frostige Zeiten bei Tofutown: Mitarbeiter und Geschäftsführungen streiten um Mitbestimmungsrechte.

Foto: Vladi Nowakowski
 Frostige Zeiten bei Tofutown: Mitarbeiter und Geschäftsführungen streiten um Mitbestimmungsrechte.

Frostige Zeiten bei Tofutown: Mitarbeiter und Geschäftsführungen streiten um Mitbestimmungsrechte.

Foto: Vladi Nowakowski

Bleibt noch die Frage, wieso Drosihn generell keinen Betriebsrat in seinem Unternehmen möchte?. Drosihn: „Tofutown ist leider in einer wirtschaftlich schwierigen Lage, weil die konventionelle Konkurrenzsituation explosionsartig zunimmt und auch weil derzeit aus politischen Gründen die biologische Lebensmittelherstellung nicht nur nicht gefördert, sondern sogar ganz ernsthaft behindert wird.“ Der Gewerkschafter hält dagegen: „Wir hoffen, dass die Mitarbeiter nicht so naiv sind, ihm das abzukaufen.“  In einem einzigen Punkt sind Unternehmer Drosihn und Gewerkschaftssekretär Frantz einer Meinung: Beide sind zuversichtlich, dass sich das Arbeitsgericht ihrer Rechtsauffassung anschließen wird.

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