Erneuerbare Energien Windkraftplanung vor Weichenstellung

Duppach · In der neuen VG Gerolstein muss entschieden werden, ob das Energiethema nochmals komplett neu aufgerollt wird. 

 So sieht es derzeit in Sachen Windkraft in der neuen Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein aus: Im Bereich der alten VG Gerolstein stehen lediglich drei Anlagen (bei Kalenborn-Scheuern), im Bereich der alten VG Obere Kyll hingegen Dutzende Anlagen.

So sieht es derzeit in Sachen Windkraft in der neuen Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein aus: Im Bereich der alten VG Gerolstein stehen lediglich drei Anlagen (bei Kalenborn-Scheuern), im Bereich der alten VG Obere Kyll hingegen Dutzende Anlagen.

Foto: TV/Mario Hübner

Ein altes Thema wird den neuen Rat der Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein in nächster Zeit massiv beschäftigen: die Windkraftplanung. Denn: Durch die Fusion muss laut Gesetz auch der Flächennutzungsplan der neuen Gebietskörperschaft überarbeitet und zur Rechtskraft gebracht werden.

Wobei es eine mögliche Ausnahme gibt, wie Reinhold Hierlmeier vom Planungsbüro BGH Plan aus Trier in der jüngsten Sitzung des VG-Rats darlegte: „Die ehemalige Verbandsgemeinde Obere Kyll hat seit 2015 einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit ausgewiesenen Sonderbauflächen für erneuerbare Energien. Dort muss also nicht zwangsweise neu geplant werden.“

In den beiden ehemaligen anderen Verbandsgemeinden sieht das anders aus. In der VG Gerolstein alt ist im Hinblick auf die Fusion die bis dato weit fortgeschrittene Planung nicht zum Abschluss gebracht worden. Zuvor waren potentielle Eignungsflächen wie im Bereich Neroth, Duppach und Rockeskyll immer weiter geschrumpft und sind letztlich verworfen worden: Die Fläche bei Neroth fiel weg, weil sie in der Kernzone des Naturparks lag – was das Land im Laufe des Planungsprozesses (zunächst jedoch noch nicht) als Ausschlusskriterium wertete. Das Areal bei Rockeskyll wurde als zu klein angesehen, weil es das Gebot der Konzentration (mindestens drei Anlagen) missachtete. Und die Fläche bei Duppach stand in Konkurrenz zum Wetterradar in Neuheilenbach, dessen Funktion durch große Windkraftanlagen hätte gestört werden können. Doch dies hätte nicht zwingend zum Wegfall des Gebiets führen müssen, da es sich dabei nur um ein so genanntes weiches Ausschlusskriterium handelt. Das sind solche, die die VG selbst anlegen darf, aber dennoch plausibel erklären muss. Anders die vom Landesgesetzgeber vorgegebenen harten Ausschlusskriterien (wie etwa Naturschutz, Wasserschutz, Siedlungsabstand von 1000 bis 1100 Metern zum nächsten Dorf), an denen nicht zu rütteln ist.

In der VG Hillesheim wiederum ist eine so genannte „Null-Planung“ verabschiedet worden. Ergebnis: kein Platz für neue Windkraftanlagen. Diese hat die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde jedoch als „nicht genehmigungsfähig“ zurückgewiesen, da vor dem Hintergrund der Energiewende grundsätzlich in jeder Region der Windkraftraum zu schaffen ist. Als Richtwert gelten mindestens 2 Prozent der jeweiligen Gesamtfläche. Die Hillesheimer Planung ist auch deshalb bemängelt worden, weil stellenweise überwiegend weiche Ausschlusskriterien angewandt wurden. Und diese sind bekanntermaßen nicht zwingend ein Ausschlussgrund.

Also was tun? Die gesamte VG neu überplanen, um überall die gleichen Kriterien anzulegen, dafür aber eine deutlich teurere und längere Planung inkauf zu nehmen. Und mutmaßlich eine solche Regelung fallenlassen zu müssen, dass östlich der B 51 keine Anlagen errichtet werden dürfen. Eine Regelung, die durch die Rechtskraft des Flächennutzungsplans der Oberen Kyll derzeit aber Bestandsschutz hat.

Oder lediglich die ehemaligen VGen Gerolstein und Hillesheim nochmals planerisch in Angriff nehmen? Klare Antwort von Planer Hierlmeier: „Ich würde lediglich die ehemaligen Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim neu überplanen.“ Geschätzte Dauer alleine dafür: zwei bis drei Jahre – „im günstigsten Fall“, so Hierlmeier.

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