Schwere Geburt

Angesichts des langen Tauziehens um die Hartz-IV-Reform muss man sich über Politikverdrossenheit nicht wundern. So gesehen ist es schon ein Lichtblick, dass die politischen Streithähne überhaupt zu einem Kompromiss gekommen sind.

Also Ende gut, alles gut, wie SPD-Verhandlungsführer Kurt Beck formuliert hat?

Die Betroffenen werden das anders sehen. Acht Euro mehr sind kein Betrag, für den man einen Luftsprung machen müsste. Wer allerdings nur die Regelsatzhöhe zum Maßstab aller Dinge nimmt, der hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr falsch verstanden. Den Karlsruher Juristen ging es nicht um den Umfang der staatlichen Alimentierung, sondern um die kritikwürdige Art ihrer Berechnung. Hier hat die Bundesregierung zweifellos nachgebessert. Und die SPD hat letztlich zugestimmt. Also wird sie künftig nicht so tun können, als habe sie nichts damit zu tun.

Was der Mensch für sein Existenzminimum braucht, hängt immer auch vom gesellschaftlichen Umfeld ab. Ein Beispiel: Vor ein paar Jahren hätte man es noch als exotische Diskussion abgetan, ob Hartz-IV-Empfänger einen Internetzugang brauchen oder nicht. Heute entscheiden moderne Kommunikationsmittel auch über individuelle Bildungsteilhabe. Deshalb werden sie nun im Regelsatz berücksichtigt. Ein Akt purer Willkür war die bisherige Praxis, die jährliche Anpassung der Hartz-Transfers an die Entwicklung der Renten zu koppeln. Renten beschreiben nicht das Existenzminimum, Hartz IV aber wohl. Nun soll die Regelsatzhöhe einem Mechanismus aus Preis- und Lohnentwicklung folgen. Gesellschaftspolitisch betrachtet ist das nicht unproblematisch. Auf diese Weise können die Regelsätze prozentual stärker steigen als die Altersbezüge, die durch rechnerische Dämpfungsfaktoren im Zaum gehalten werden, um die Beitragszahler nicht zu überlasten. Langfristig droht damit aber die Untergrenze zwischen erarbeiteter Rente und einer ohne Gegenleistung gewährten Grundsicherung im Alter verwischt zu werden.

Die wahren Gewinner des Kompromisses sind die Kinder bedürftiger Eltern. Hier hatte Karlsruhe die meisten Nachbesserungen eingefordert. Denn anstatt bei ihnen zum Beispiel die Bildungskosten zu berücksichtigen, kam bislang nur ein geminderter Erwachsenen-Regelsatz zur Anwendung. Das Bildungspaket ist denn auch die größte Errungenschaft der politischen Abmachung.

Ende gut, alles gut? Das wird man erst mit Gewissheit sagen können, wenn Karlsruhe über den Hartz-Kompromiss verhandelt hat. Kritiker laufen sich schon für Klagen warm. Allen Irrungen und Wirrungen zum Trotz stehen die Chancen aber nicht schlecht, dass Kurt Beck recht behält.

nachrichten.red@volksfreund.de

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