justiz

Zum Artikel "Kommt jetzt das Aus für die Majestätsbeleidigung?" (TV vom 6. Oktober):

Unsere Staatsanwaltschaft kennt scheinbar die Gesetze nicht mehr, wo sollen wir in anderen Dingen dem Rechtsstaat noch trauen? Es geht dabei nicht um die Person, die beleidigt wurde, sondern wir haben ein Gesetz, und dies sollte eingehalten werden. Frau Merkel hat dies seinerzeit als "bewusst verletzend" bezeichnet. Was war daran falsch? Dies hat doch nichts damit zu tun, ob dieser Paragraf irgendwann gestrichen werden soll. Wenn ich beim Autofahren jemandem den Stinkefinger zeige, dann werde ich belangt. Wenn die Würde des Menschen nach dem Grundgesetz unantastbar ist, dann muss dies für jeden auch gelten. Welches Gesetz ist dann zukünftig für uns Bürger bindend, sollen wir uns dies aussuchen? Ob die Gesetze mir passen oder nicht, diese sind im Rechtsstaat für jeden bindend und anwendbar. Die Justiz macht sich lächerlich, wenn sie jetzt sagt, die Beweise seien nicht ausreichend. Die Staatsanwaltschaft sollte das Gedicht einmal gründlich lesen, dann gibt es keinen Zweifel mehr. Leider muss ich feststellen, dass teilweise nach Gutdünken entschieden wird. Wo sollen wir als Normalbürger noch Vertrauen in die Justiz und den Staat haben? Herr Strauß, ich finde, dass Sie ein etwas seltsames Rechtsverständnis haben. Entsprechen die Äußerungen von Herrn Hofreiter wirklich Ihrer Meinung? Dann sind Sie auf dem gleichen Weg wie die Staatsanwaltschaft. Wo soll der Normalbürger denn noch Vertrauen entwickeln? Ich kann Ihnen nur sagen, dies ist für einen vermeintlichen Rechtsstaat der falsche Weg. Josef Bach, Birresborn

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