Seltsamer Beigeschmack

Justiz

Zum Artikel "Fall Tanja: Letzte Zweifel bleiben" (TV vom 29. Juni) und zum Leserbrief "Traurig" (TV vom 5. Juli):
Dass die Ermittlungen eingestellt werden, ist eine juristische Frage. Die Berichterstattung lässt aber vor allem menschlich einige Fragen offen. Ist es berechtigt, zum Abschluss nur die Selbstmordtheorie einer Psychologin zu veröffentlichen, die offensichtlich ohne Befragung des Umfelds eine Vermutung erhebt?
Die Veröffentlichung erweckt den Anschein, als ob es sich dabei um die wahrscheinlichste Hypothese handeln würde. Die Überschrift "Letzte Zweifel bleiben" legt nahe, dass es Fragen an dieser Theorie wären. Nachdem dieser tragische Fall in Trier fast schon als Theaterstück inszeniert worden wäre, ist eine menschliche Frage erlaubt, ob das vermutete Interesse des Publikums und des Lesers diese Umgangsweise, die doch sehr zulasten der Familie geht, wirklich rechtfertigt. Ich denke, diese Frage ist auch noch offen, sie muss aber nicht offen bleiben.
Die Polizei kann nicht jeden Fall aufklären, aber nur eine unbewiesene Theorie im Abschluss zu präsentieren, hat einen seltsamen Beigeschmack.
Dr. med. Gunther Aurich
Gusterath

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort