Wissenschaftler erforschen Polizeigewalt Ermittlungen wie nach gewalttätiger Festnahme in Prüm sind die Ausnahme

Bochum/Prüm · Nach dem Fall eines prügelnden Polizisten bei einer Festnahme in Prüm ist Polizeigewalt auch in der Region in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Ermittlungen nach solchen Vorfällen sind aber eher die Ausnahme, wie eine aktuelle Studie zeigt. Sie geht von einem großen Dunkelfeld aus.

Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt wie in Prüm sind Ausnahme
Foto: TV

  (dpa/cmk) Das Video aus Prüm zeigt einen Bundespolizisten. Er prügelt auf einen am Boden liegenden Mann ein, der gerade festgenommen wurde. Der Franzose, der mit zwei weiteren Männern vor einer Grenzkontrolle an der A 60 bei Prüm geflüchtet war, hatte sich zuvor eine waghalsige Verfolgungsjagd mit der Bundespolizei geliefert. In Prüm wurde der Wagen gestoppt. Dann kam es zu der gewalttätigen Festnahme, die eine andere Augenzeugin dem TV geschildert hat. Der Mann zog sich unter anderem eine Platzwunde am Kopf zu. Weil der anonyme Urheber des Videos den 32-sekündigen Film an die Polizei schickte, ermittelt die Staatsanwaltschaft Trier zurzeit wegen Körperverletzung im Amt (der TV berichtete). Damit ist der Prümer Fall besonders:  Denn laut der ersten wissenschaftlichen Studie über illegale Polizeigewalt in Deutschland ziehen die wenigsten Verdachtsfälle von Polizeigewalt Ermittlungen nach sich.

Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum haben am Dienstag einen Zwischenbericht der Studie „Körperverletzung im Amt“ veröffentlicht, für die knapp 3400 mutmaßliche Opfer von Polizeigewalt Auskunft gaben. Laut amtlicher Statistik ermitteln die Staatsanwaltschaften wegen 2000 Verdachtsfällen illegaler Polizeigewalt gegen rund 4000 Polizisten im Jahr. Das ist das sogenannte Hellfeld.

Allerdings rechnet die Studie auch mit einem großen Anteil von Fällen, die niemals angezeigt wurden, dem sogenannten Dunkelfeld: Mit dem Verhältnis von 1:5 von Hell- zu Dunkelfeld sei man sehr vorsichtig gewesen, denn eigentlich habe die Studie sogar ein Verhältnis von 1:6 ergeben. Prof. Tobias Singelnstein sagt: „Wir nehmen außerdem an, dass diejenigen, die Anzeige erstatten, sich auch eher an einer solchen Umfrage beteiligen, also überrepräsentiert sind.“

Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt wie in Prüm sind Ausnahme
Foto: dpa-infografik/dpa-infografik GmbH

Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist ein Systemfehler angesichts von jährlich Millionen Polizeieinsätzen nicht erkennbar. „Die Polizei genießt in allen Umfragen großes Vertrauen und hohe Wertschätzung. Das wäre nicht der Fall, wenn hier etwas im Argen läge“, sagte GdP-Chef Oliver Malchow. Möglicherweise werde oft keine Anzeige erstattet, um eigenes Fehlverhalten zu verdecken. Außerdem sei für die Forscher nicht überprüfbar, ob die Polizei im jeweiligen Fall nicht doch rechtmäßig gehandelt habe.

Dem Vorwurf, dass Befragte die Polizei mit falschen Beschuldigungen überhäuft haben könnten, entgegnete Kriminologe Singelnstein: „Wir haben eher große Zurückhaltung und Furcht der Befragten erlebt.“ Wo in den Fragebögen Widersprüche auftauchten, wurden die Teilnehmer aus der Studie entfernt. Ein erhöhtes Risiko, Opfer eines polizeilichen Übergriffs zu werden, besteht den Wissenschaftlern zufolge bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder am Rande von Fußballspielen. Gewalt der Polizei in privaten Wohnräumen sei dagegen eher selten.

Die Forscher hatten Menschen um Teilnahme an der Studie gebeten, die illegale Polizeigewalt erlebt haben. Entsprechend ist die Studie für die Gesamtbevölkerung nicht repräsentativ. 72 Prozent der Befragten sind Männer, durchschnittlich sind sie 26 Jahre alt und überdurchschnittlich gebildet. Einen Migrationshintergrund haben 16 Prozent der Befragten.

Mehr als zwei Drittel der Befragten (71 Prozent) berichteten von leichten und mittleren Verletzungen. Fast jeder Fünfte (19 Prozent) gab an, schwere Verletzungen wie Knochenbrüche, Kopfwunden oder innere Verletzungen erlitten zu haben. Vier Prozent gaben an, bleibende Schäden erlitten zu haben.

Ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten wurde nach Kenntnis der Betroffenen in nur 14 Prozent der berichteten Fälle eingeleitet. Gegen eine Anzeige entschieden sich die Betroffenen vor allem, weil sie sich keine Chance ausrechneten, oder als Rache eine Gegenanzeige der Polizisten befürchteten.

Was die Studie auch zeigt: Die Verfahren gegen Polizisten werden auffallend oft eingestellt. Nur in sieben Prozent der angezeigten Fälle sei Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt worden.

(dpa)
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