Grenzgänger Waren Sie beim Arbeitsmediziner?

In Luxemburg ist es üblich, dass im Rahmen der Einstellung eines Arbeitnehmers eine medizinische Untersuchung durch den Arbeitsmediziner durchgeführt wird, im Idealfall innerhalb von zwei Monaten. Im Arbeitsvertrag ist dementsprechend eine Klausel enthalten, die die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages von der positiven Entscheidung des Arbeitsmediziners abhängig macht.

 Flagge Luxemburg

Flagge Luxemburg

Foto: TV

Die Untersuchung erfolgt in Bezug auf einen bestimmten Beruf. Wenn der Beruf wechselt oder der Arbeitsposten, muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter erneut zum Arbeitsmediziner schicken. Je nach Beruf müssen regelmäßig Folgeuntersuchungen wahrgenommen werden.

Arbeitgeber, die Mitarbeiter ohne ärztliche Untersuchung beschäftigen, müssen sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Es gibt Fälle, in denen der Arbeitgeber dies nicht wusste und erst nach einem Jahr den Untersuchungsantrag an den Arbeitsmediziner gestellt hat. Prompt war der Mitarbeiter aufgrund eines privaten Unfalles arbeitsunfähig, so dass der Arbeitsmediziner entschied, dass der Arbeitnehmer unfähig sei, seinen Arbeitsvertrag auszuüben. Der Arbeitsvertrag endet dann sofort per Gesetz. 

Durch die Neuregelung der Wiedereingliederung in das Berufsleben nach einer Krankheit (Reclassement) zum 1. Januar 2016, hat die Bedeutung der Einstellungsuntersuchung und Folgeuntersuchung an Bedeutung gewonnen. Wer die Untersuchungen nicht lückenlos nachweisen kann, hat erhebliche Nachteile. Dies geht sogar so weit, dass das Reclassement versagt oder erheblich eingeschränkt wird. Der Grenzgänger muss dann krank aus dem luxemburgischen System ausscheiden und verliert damit auch das Kindergeld.

Wenn das Reclassement abgelehnt wird, stellt sich derzeit noch die ungeklärte Frage, wer für die Antragstellung verantwortlich ist. Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer? Grenzgänger sollten daher überprüfen, ob ihre ärztlichen Untersuchungen lückenlos sind.

Stephan Wonnebauer, Vorstandsmitglied des DAV

Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an spezialisierte Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg (DAV) wenden, www.dav.lu

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort