Verschenken Sie kein Geld! - Tipps zur Steuererklärung

Pausenlos klingelten die Telefone während der TV-Telefonaktion zum Thema "Steuererklärung". Rund 70 Leser suchten den Rat der drei Experten der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK). Lesen Sie hier eine Auswahl an Fragen und Antworten.

Ich bin angestellter Dachdecker und fahre jeden Tag zum Betrieb und von da aus zu anderen Baustellen. Kann ich die Fahrtenkosten zum Firmensitz als Dienstreisen geltend machen?
Alwin Kort: Ja, denn die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte neu definiert. Danach ist eine regelmäßige Arbeitsstätte nur gegeben, wenn der Mitarbeiter schwerpunktmäßig im Firmensitz tätig ist. Fährt der Mitarbeiter wie Sie morgens lediglich zum Firmensitz, um sein Fahrzeug abzustellen, den Firmenwagen zu laden und um vom Chef zu erfahren, zu welcher Tagesbaustelle er muss, hat der Mitarbeiter laut BFH dort keine regelmäßige Arbeitsstätte. Da Sie an verschiedenen Stellen arbeiten, können Sie die Fahrtkosten mit ihrem privaten Auto zum Firmensitz als Reisekosten geltend machen.
Damit können die Fahrten für Hin- und Rückweg jeweils mit 0,30 Euro je Kilometer berücksichtigt werden.
Welche Kosten für die Betreuung meines fünfjährigen Sohnes kann ich als Sonderausgaben ansetzen?
Alwin Kort: Neben den Kosten für Unterbringung in Kindergärten, -krippen oder bei Tagesmüttern sowie Kosten für die Beschäftigung von Hilfen im Haushalt besteht auch die Möglichkeit, Aufwendungen für die Kinderbetreuung durch Angehörige des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Ebenso können Fahrtkosten, die Sie den Betreuern erstatten, berücksichtig werden. Etwa dann, wenn die Oma mit dem Zug anreist und sie als Eltern die Fahrkarte kaufen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam zustande kommen und die Zahlungen wie bei Fremden üblich sind. Die Rechnungen müssen vorgelegt werden, und die Zahlungen dürfen nicht bar - auch nicht per Barscheck - erfolgen.
Meine Tochter hat ein Bachelorstudium abgeschlossen und macht nun an der Uni Birkenfeld den Masterabschluss. Sie fährt täglich von Trier nach Birkenfeld. Kann ich als Vater die Benzinkosten meiner Tochter von der Steuer absetzen?
Alwin Kort: Grundsätzlich sind Zahlungen an die Kinder über den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld abgedeckt. Somit sind Ausgaben wie das Benzingeld für den Weg zur Uni nicht als außergewöhnliche Belastungen bei den Eltern anzurechnen. Aber es besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die eine Zweitausbildung machen - dazu zählt auch das Masterstudium - die anfallenden Kosten als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben in ihrer persönlichen Erklärung geltend machen können. Interessant auch: Laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Fahrtkosten zur Uni nicht als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt werden, sondern als Reisekosten. Die Uni ist keine regelmäßige Arbeitsstätte. Somit kann Ihre Tochter die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt mit je 0,30 Euro als Werbungskosten geltend machen.
Gemeinsam mit meiner Tochter habe ich meine Frau gepflegt. Kann meine Tochter die Pflegeleistung nun steuerlich absetzen?
Josef Ludwig: Es gibt einen sogenannten Pflegepauschbetrag von 924 Euro pro Jahr, der für die Pflege von Angehörigen gewährt wird. Aber wenn mehrere Personen jemanden pflegen, dann wird der Pflegepauschbetrag unter ihnen aufgeteilt. Bei Ihnen, wo es sich um zwei pflegende Personen handelt, bekommt jeder einen Pflegepauschbetrag von 462 Euro, der dann von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen wird.
Ich beziehe eine Beamtenpension und gemeinsam mit meiner Frau eine kleine Rente aus einer Rentenversicherung. Muss ich eine Steuererklärung einreichen?
Josef Ludwig: Wenn Sie über dem Grundfreitag liegen - bei Eheleuten beträgt er 1626 Euro -, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen. Man hat aber auch die Möglichkeit, steuermindernde Beträge wie eine Krankenversicherung noch anzugeben. Damit kann der zu versteuernde Betrag reduziert werden.
Mein Sohn ist letztes Jahr berufsbedingt von Hamburg nach Trier gezogen. Kann er die Umzugskosten geltend machen?
Josef Ludwig: Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgte, kann er alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Umzug stehen, geltend machen. Dazu gehören etwa Kosten für das Umzugsunternehmen, Kosten für die Wohnungssuche, Maklerkosten. Zudem gibt es noch eine Pauschale für sonstige Umzugsauslagen in Höhe von 679 Euro bei Ledigen, 1357 Euro bei Verheirateten.
Kann ich die Kosten meiner Photovoltaikanlage als außergewöhnliche Belastung geltend machen?
Christian Rech: Nein, der Betrieb der Anlage ist steuerlich ein Gewerbe, für das der Gewinn ermittelt werden muss. Dabei müssen Sie die vom Energieversorger gezahlten Vergütungen als Einnahme angeben, die laufenden Kosten und die Abschreibung der Errichtung der Anlage (auf 20 Jahre verteilt) können Sie dagegen rechnen.
Ich bin pensionierter Ingenieur und unterstütze unsere Kirche beim Umbau als ehrenamtlicher Bauleiter. Ich bekomme kein Geld dafür. Muss ich nun einen fiktiven Lohn für meine Arbeit versteuern?
Christian Rech: Das Finanzamt besteuert nur Tätigkeiten, für die Sie auch Geld bekommen. Wenn kein Geld fließt, traut sich auch das Finanzamt nicht, dafür Steuern zu erheben. Umgekehrt können Sie auch keine Kosten, wie etwa Fahrtkosten, dafür geltend machen. kat

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