Neue Regeln für die Organspende

In Deutschland warten 12 000 Menschen auf ein Spenderorgan, 1100 Patienten im Jahr müssten nicht sterben, wenn genügend Organe zur Verfügung stünden. Die Neuregelung der Organspende steht ganz oben auf der politischen Agenda. Das Bundesgesundheitsministerium hat einen ersten Gesetzesvorschlag auf den Tisch gelegt.

Berlin. Vor ein paar Tagen berichtete Frank-Walter Steinmeier, er schaue jetzt viel kritischer auf die Fülle der Termine. Auch wisse er, dass man nach einer Nierentransplantation "einigermaßen vernünftig leben und den Tag über genug trinken" sollte. Seit der SPD-Fraktionschef im August 2010 seiner erkrankten Frau, der es ebenfalls wieder gut geht, eine Niere gespendet hat, ist Organspende ein politisches Top-Thema. In Umfragen geben zwar 75 Prozent der Bürger zu Protokoll, ihre Organe freigeben zu wollen, doch nur 15 Prozent regeln dies durch einen Spenderausweis. Das soll sich ändern. Dafür ist der Fahrplan festgezurrt: Am 24. Mai und 7. Juni wird der Bundestag Anhörungen veranstalten, bei denen es um technische und ethische Fragen der Neuregelung des Transplantationsgesetzes gehen wird.
Anschließend folgen die Beratungen im Gesundheitsausschuss, im Laufe des Jahres entscheidet das Parlament. Speziell bei der zweiten Expertenrunde soll erörtert werden, welcher Weg der beste ist, um die Zahl der Organspender in Deutschland deutlich zu erhöhen.
Steinmeier und sein Pendant auf Unionsseite, Fraktionschef Volker Kauder (CDU), hatten nach einem Treffen im Februar angeregt, dass sich die Bürger mindestens einmal im Leben, etwa bei der Ausgabe eines Führerscheins oder Personalausweises, für oder gegen eine Organspende aussprechen sollten (Entscheidungslösung). Aber niemand dürfe gezwungen werden.
In der Diskussion ist noch die sogenannte Widerspruchslösung, bei der allen toten Patienten Organe entnommen werden dürfen, die zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Weil es sich um eine grundsätzliche Frage von Leben und Tod handelt, wollen nach Informationen unserer Zeitung die Fraktionsspitzen von Union und SPD ihren Abgeordneten keine Vorgaben machen, für welche Möglichkeit sie im Bundestag votieren sollen. Wie bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werde die Organspende als Gewissensentscheidung für die Parlamentarier angesehen, heißt es. has

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