Rettungsfunk-Prozess: Die goldene Brücke ist weg

Der Versuch, die juristische Neuauflage der sogenannten Rettungsfunk-Affäre abzukürzen, ist gestern gescheitert. Jetzt ist ein neuer, monatelanger Prozess gegen den ehemaligen Saarburger Rettungswachenleiter wahrscheinlich.

Trier. Die schönste Akte ist für einen Vorsitzenden Richter die, die er gleich wieder zuklappen kann. Das ist doppelt angenehm, wenn der Fall so komplex ist wie die Affäre um gestörte Rettungsfunk-Frequenzen im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet. Wegen der Störmanöver musste sich der ehemalige Chef der Rotkreuz-Wache Saarburg vor zwei Jahren schon einmal vor Gericht verantworten und bekam letztlich eine zweijährige Bewährungsstrafe. "Zu Unrecht", meinte damals seine Verteidigerin, "zu wenig" der Staatsanwalt. Deshalb treffen sich jetzt beide Sei-

ten nochmals vor dem Kadi - beim Vorsitzenden Richter der Zweiten Kleinen Trierer Strafkammer, Peter Egnolff.

Der hat ziemlich viel zu tun und würde deshalb die Akte Rettungsfunk-Affäre am liebsten schnell wieder schließen, zumal sein Vorgänger in der ersten Instanz, Helmut Reusch, vor anderthalb Jahren satte 14 Verhandlungstage brauchte, um den Fall zu klären. Also redet Egnolff gestern eine geschlagene Dreiviertelstunde auf den 50-jährigen Angeklagten ein und erläutert ihm die Vorzüge eines frühzeitigen Geständnisses. "Es könnte ja immerhin die Möglichkeit bestehen, dass das Urteil meines Kollegen sachlich richtig ist", gibt sich der Vorsitzende Richter dabei anfangs noch larmoyant. Der Angeklagte schüttelt den Kopf: "Ich streite das ganz entschieden ab, mit den Funkstörungen etwas zu tun zu haben."

Prozesstermine bis in den Mai



Egnolff zieht die Daumenschrauben etwas an: "Im Urteil gibt es klare Hinweise auf Sie als Täter. Wenn etwas dran ist, sagen Sie es jetzt!" Wieder schüttelt der Angeklagte den Kopf:" Nein, da ist nichts."

"Im Urteil gibt es Punkte, die sprechen deutlich gegen Sie", legt der Richter nach. "Ich kann nicht die Schuld für etwas auf mich nehmen, was ich nicht getan habe", bleibt auch der Angeklagte standhaft. Eine Viertelstunde geht der Dialog noch in diesem Stil weiter, bis dem inzwischen leicht gereizten Vorsitzenden der Geduldsfaden reißt: "Damit ist die goldene Brücke weg", raunzt er den Angeklagten an, "es kann sein, dass Sie dafür möglicherweise ins Gefängnis gehen, wie der Staatsanwalt das möchte. Wir können bis zu vier Jahren verhängen." Doch auch der letzte Versuch Egnolffs scheitert, der Angeklagte schüttelt wieder den Kopf. So bleibt dem Vorsitzenden Richter am Ende des ersten Prozesstags nichts anderes übrig als fleißig neue Termine anzusetzen. Am Montag geht's weiter. Vor Mai wird die Akte voraussichtlich nicht zugeklappt werden können.

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