Weinwirtschaft Neues Weingesetz bleibt in der Kritik

Trier · () Nach der Vorlage für ein neues Weingesetz in dieser Woche durch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Bundeskabinett sehen sich die Industrie-und Handelskammern (IHKs) in Rheinland-Pfalz um einige Ziele reicher.

Die IHK haben mit ihrem Fachgremium, dem Weinausschuss, in den Beratungen einiges erreichen können, kommentiert die Trierer IHK. Denn das neue Weingesetz soll einerseits die Geschäfte der deutschen Winzer verbessern und andererseits Weinliebhabern mehr Orientierung bieten. Kern ist eine stärkere Herkunftsprofilierung deutscher Weine.

So orientiert sich das Weinrecht künftig stärker am EU-Recht, und für Weine ohne Herkunftsangabe (Deutscher Wein) und Weine mit geschützter geografischer Angabe (Landwein) werden die Bestimmungen vereinfacht, teilt die IHK Trier mit.  Für einen Großteil der Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (Qualitätswein) blieben bewährte Regelungen erhalten. Wichtig sei auch, dass mehr Geld der EU für internationales Marketing eingeplant werde.

„Doch wir sehen weiterhin kritische Punkte in den Vorlagen und diese betreffen den Mittelbau der Herkunftsbezeichnungen“, sagt Albrecht Ehses, Weinbaupolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. Zusatzangaben wie „Bereich“ oder „Region“ sollen dem Konsumenten signalisieren, dass die Weine aus größeren Gebietseinheiten kommen. Etwa müssen Saar oder Ruwer künftig zusätzlich die Angabe „Bereich“ tragen. Außerdem wird Großlagen auch ohne Gemeinde­namen das Wort „Region“ vorangestellt. „Das diskriminiert solche Weine und wertet sie ab“, ist sich Ehses sicher. Mit derartigen Regelungen setze man keine Vermarktungsimpulse, sondern irritiere Einkäufer und Endverbraucher.

Den Schritt hin zu einer stärkeren Herkunftsprofilierung kann der IHK-Weinausschuss mit Mitgliedern der gewerblichen Weinwirtschaft aus Rheinland-Pfalz und Hessen zwar nachvollziehen, doch die Entscheidungen zu Einzellagen, Rebsortenanzahl, Vermarktungstermine oder Restzuckergrenzen gehörten nicht in eine Weinverordnung, sondern in die Entscheidungsfindung der Gremien in Weinregionen. Ehses: „Die Schutzgemeinschaften wurden gegründet, damit die Erzeuger vor Ort ihre Ursprungsbezeichnungen eigenverantwortlich regeln und nun sollen sie bevormundet werden.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort