Über 1000 Euro Strafe Prügelnder Ehemann soll Botin in der Eifel vom Briefeaustragen abgehalten haben

Bitburg/Bettingen · Das Amtsgericht hat eine Zustellerin zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie rund 1650 Postsendungen nicht ausgetragen hatte. Verantwortlich dafür macht sie ihren wohl gewalttätigen Ehemann.

Prügelnder Ehemann soll Botin vom Austragen abgehalten haben
Foto: dpa/Monika Skolimowska

Monatelang haben Bürger rund um Bettingen auf Post warten müssen. Etliche Zeitschriften, Werbeblätter, aber auch Rechnungen und ärztliche Unterlagen landeten zwischen Winter 2018 und Sommer 2019 nicht in den Briefkästen der Adressaten. Sondern im Auto und in der Wohnung einer Botin. Die 25-Jährige hatte die rund 1650 Sendungen zuhause gehortet. Das räumte sie bei der Verhandlung am Dienstag vor dem Amtsgericht Bitburg ein. Verantwortlich dafür macht die Luxemburgerin ihre schwierigen familiären Verhältnisse.

Ihr „Noch-Ehemann“ habe sie „unter Druck gesetzt“, sie „bedroht“ und „Gewalt angewendet“. Der damalige Partner habe wohl nicht gewollt, dass die Mutter eines zweijährigen Sohns nachts Post austrage. Sie immer wieder in der gemeinsamen Wohnung festgehalten und in stundenlange Streits verwickelt. So dass sie zu spät auf der Arbeit erschien und ihre Touren nicht mehr schaffte. Die nicht ausgetragenen Sendungen habe der Ehemann dann in der Wohnung versteckt. So landete dann an manchen Tagen nur ein Brief bei ihr daheim, an anderen schon mal 70 bis 80 Stück. Über das halbe Jahr kam eine Menge zusammen. In 53 Fällen wirft die Staatsanwaltschaft der jungen Frau vor, gegen das Postgeheimnis verstoßen zu haben. Die 1650 unterschlagenen Sendungen, die ihr zur Last gelegt wurden, seien nur eine Schätzung, heißt es von der Anklage: Man habe bei ihr „eine ganze Wagenladung“ von Umschlägen und Zeitschriften gefunden.“

„Ich war nach einer Zeit so mit den Nerven am Ende, dass gar nichts mehr ging“, rechtfertigt sich die Frau vor Gericht: „Es wurde mir alles zu viel.“ Ihr Verteidiger findet noch drastischere Worte: „Es war eine richtige Scheißzeit für meine Mandantin.“

Dies glaube er ihr, sagte auch der Staatsanwalt. Dennoch hätte sie ihren Arbeitgeber früher informieren können, dass etwas schief laufe. Richter Christian Scholz gibt ihm Recht: „Die Gründe für die Tat sind zunächst relativ egal.“ Die Lebensituation der früheren Austrägerin sei zwar nicht einfach gewesen, schütze aber vor Strafe nicht. Strafmildernd wirke nur, dass die Frau nicht vorbestraft sei und dass die inzwischen entlassene und arbeitssuchende Angeklagte die Post nicht geöffnet habe.

So entschied sich das Gericht für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 13 Euro aufzubrummen. Die Staatsanwaltschaft hatte Tagessätze von je zehn Euro gefordert, die Verteidigung hat sich nicht festgelegt. Die Beschuldigte, die wieder in Luxemburg wohnt, verzichtete, Rechtsmittel einzulegen, nahm das Urteil klaglos an und entschuldigte sich bei den Betroffenen.

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