Falsche Zöllner unterwegs

Das Hauptzollamt warnt vor Betrügern, die zur Zeit in Rheinland-Pfalz und im Saarland unterwegs sind, um als „zivile Zollfahnder“ Bargeld abzunehmen.

(red) Bekannt seien laut Amt bislang vier Fälle, die alle wie folgt verliefen: Die aus Luxemburg kommenden Reisenden wurden von mindestens einem Fahrzeug verfolgt. Nach bisherigem Kenntnisstand handelte es sich dabei um einen dunklen BMW. Die Insassen, ein Mann und eine Frau, benutzten eine Zoll-Anhaltekelle, um die Geschädigten zum Anhalten auf abgelegene Parkplätze zu leiten. Sie gaben sich als Zollbeamte aus, wobei der Mann, angeblich ein „Herr Vogel“, sich bei den Kontrollen mit einem Dienstausweis des Hauptzollamts Trier auswies. Dieses Hauptzollamt wurde bereits 2002 aufgelöst. Die Betrüger behaupteten in allen Fällen, sie seien Zivilfahnder und hätten die Aufgabe, Bargeld aus Luxemburg einzuziehen. Der Mann stellte entweder eine vermeintlich „amtliche“ oder aber eine handelsübliche Quittung aus. Den geschädigten Reisenden wurde mitgeteilt, sie könnten das eingezogene Geld am Folgetag bei Zolldienststellen wieder abholen.

Bei den Betrügern handelt es sich um einen 30- bis 35-jährigen, mittelblonden Mann, ungefähr 1,70 m bis 1,75 m groß und seine Begleiterin, eine dunkelhaarige Frau, circa. 25 bis 30 Jahre alt.

Das Hauptzollamt weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin:

Es werden tatsächlich regelmäßig Bargeldkontrollen im grenznahen Raum zu Luxemburg durchgeführt. Damit sollen die Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden. Die Kontrollen erstrecken sich auf Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel wie Wertpapiere (z.B. Anleihen, Gewinnanteilscheine, Investmentzertifikate, Schecks und Wechsel), Edelmetalle und Edelsteine.

Kontrollbeamte des Hauptzollamts sind in der Regel mit grün-weißen Dienstfahrzeugen unterwegs und tragen Dienstkleidung. Auf Verlangen der Reisenden müssen sich die Beamten mit Dienstausweis legitimieren.

Reisende müssen bei einer Bargeldkontrolle mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr auf Befragen anmelden sowie dessen Verwendungszweck darlegen.

Nur dann, wenn sich bei einer Kontrolle Anhaltspunkte für Geldwäsche ergeben, wird das Bargeld sichergestellt. In diesen Fällen stellen die Beamten eine amtliche Quittung mit Dienstsiegel aus.

Sollte Bargeld abgenommen werden, und Zweifel bestehen, dass es sich bei dem Kontrollbeamten tatsächlich um einen echten Zollbeamten handele, sollten sich Betroffene an die nächste Polizei- oder Zolldienststelle wenden.

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