Bauen Startschuss für Bau von 124 Ü-60-Wohnungen in Konz-Könen

Konz-Könen · Anfang 2022 beginnt Investor Bertholt Wacht mit einem der ambitioniertesten privaten Bauprojekte, das es jemals in der Stadt Konz gab. In Könen entstehen insgesamt 124 Wohnungen – alle für ältere Menschen.

 An dieser Stelle in Könen sollen 124 Wohnungen geschaffen werden. Das Haus im Hintergrund wird abgerissen. Auf den Wiesen rechts im Bild sowie an der Straße entstehen in den kommenden Jahren acht Mehrfamilienhäuser. Einige Anlieger haben sich bei der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Höhe und die Nähe der Gebäude zu ihren Grundstücken beklagt. Foto: Christian Kremer 

An dieser Stelle in Könen sollen 124 Wohnungen geschaffen werden. Das Haus im Hintergrund wird abgerissen. Auf den Wiesen rechts im Bild sowie an der Straße entstehen in den kommenden Jahren acht Mehrfamilienhäuser. Einige Anlieger haben sich bei der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Höhe und die Nähe der Gebäude zu ihren Grundstücken beklagt. Foto: Christian Kremer 

Foto: TV/Christian Kremer

Fünf Jahre Arbeit stecken in dem Großprojekt, das Bertholt Wacht in Könen realisieren will. Der Unternehmer aus Merzkirchen-Körrig wird dort in den kommenden Jahren 124 Wohnungen bauen. Dazu muss er acht Häuser errichten lassen. Das Besondere an dem Projekt: Die Wohnungen dürfen nur von Menschen gekauft und dauerhaft genutzt werden, die über 60 Jahre alt sind. Die zweite Besonderheit: Es ist das erste Wohnungsbauprojekt in Konz, bei dem der Investor eine Quote für sozialen Wohnungsbau einhalten muss.

Den entscheidenden Beschluss hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung gefasst. Für das wohl größte private Wohnbauprojekt, das es jemals in der Stadt Konz und vermutlich auch im ganzen Kreis Trier-Saarburg gab, musste der Investor einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellen. Außerdem hat er mehrere Verträge mit der Stadt abschließen – eine zeitaufwendige Sache, über die der Bauausschuss vor der Stadtratssitzung mehr als drei Stunden diskutiert hat.

Doppelte Zweckbindung

In den Verträgen und Plänen, die öffentlich im Ratsinformationssystem einzusehen sind, wird unter anderem reguliert, in welcher Reihenfolge die Gebäude gebaut werden. So muss beispielsweise zuerst ein Haus entstehen, in das die Eigentümer eines Hauses ziehen, das für das Großprojekt abgerissen werden muss. Sie haben mit Wacht vereinbart, dass sie im Gegenzug für ihr Einfamilienhaus eine Penthouse-Wohnung bekommen. Erst wenn diese steht, kann das Haus abgerissen werden.

Direkt danach muss das Gebäude gebaut werden, in dem 20 Wohnungen zu Konditionen des sozialen Wohnungsbaus unterkommen sollen. Diese sind dann doppelt zweckgebunden. Die Menschen, die dort leben müssen nicht nur über 60 Jahre alt sein, sondern auch einen Wohnberechtigungsschein haben. Einen solchen Schein bekommt nur, wer sehr wenig Geld zum Leben zur Verfügung hat.

Dass so eine große Anzahl an Sozialwohnungen entstehen kann, basiert auf einem Beschluss des Stadtrats Konz von Dezember 2019. Da hat das Gremium – auch mit Blick auf das Großprojekt in Könen – für größere Wohnungsbauprojekte eine Sozialwohnungsquote festgelegt. 15 Prozent der Wohnfläche in größeren Mehrfamilienhäusern muss demnach für Menschen mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stehen.

In den Verträgen, die nun die Stadt und der Investor abgeschlossen haben, sind die zu erfüllenden Bedingungen detailliert geregelt. Besonders interessant ist der Punkt M im sogenannten Durchführungsvertrag. Darin sind die Vertragsstrafen geregelt, die gezahlt werden müssen, sollte der Vorhabenträger oder einer der Wohnungskäufer gegen die Vorgaben aus dem Vertrag verstoßen.

Ein Verstoß gegen die Förderbedingungen des sozialen Wohnungsbaus kostet den Investor demnach 100.000 Euro. Verkauft er einen Teil der Flächen an einen Dritten, ohne dass dieser die vertraglich vereinbarten Gebäude baut, sind 300.000 Euro fällig. Werden die Wohnungen von Menschen unter 60 Jahre genutzt, sind 20.000 Euro zu zahlen. Ebenso viel ist fällig, wenn die Wohnungen nicht dauerhaft barrierefrei bleiben. Alle Verpflichtungen, die der Vorhabenträger vereinbart hat, gehen dabei an die Käufer der fertigen Wohnungen über.

Mehrere Wohnungen sind schon reserviert

Wacht ist froh, dass er nun endlich mit seinem Großprojekt endlich loslegen kann. Er geht davon aus, dass er ab Mitte Januar ein unbewohntes Einfamilienhaus abreißen und somit das Grundstück für sein Projekt nutzen kann. Die Tiefbauarbeiten der Verbandsgemeindewerke, die für die Erschließung des Grundstücks gebraucht werden, beginnen laut Wacht vermutlich Mitte oder Ende Februar. Danach gehe er von einer Bauphase aus, die bis zu sechs Jahre dauere.

Sind die Häuser fertig, greift Wachts Idee eines gemeinschaftlichen Altersdomizils. Wer eine Wohnung kauft oder mietet, darf laut seinem Konzept die gemeinschaftlichen Außenflächen mit Schachbrett und Boulebahn sowie Gemeinschaftsräume mit Küche und eigenem WC nutzen, die es in jedem der fünf größeren Gebäude geben soll. Zudem ist ein gemeinschaftlich finanzierter Fahrdienst geplant. Zwei Autos und einen Bus will der Investor anschaffen, damit die Bewohner später problemlos zum Arzt, Einkaufen oder zu Kulturveranstaltungen kommen.

Verkaufen kann er die Wohnungen noch nicht. Dazu muss der Investor noch die entsprechenden Grundbucheinträge machen lassen. Aber: „Es haben sich schon viele Interessenten gemeldet“, sagt Wacht. Mehrere Wohnungen seien deshalb auch schon lange vor der Fertigstellung reserviert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort