Ein Jahr auf Bewährung für Messerattacke auf Sohn

Wittlich · Glimpflich ist ein Streit zwischen Vater und Sohn ausgegangen, obwohl der Mann mit einem Messer ausholte. Weil er nicht richtig traf, ein Geständnis ablegte und bisher straffrei war, fiel das Urteil milde aus.

Wittlich. Streit in der Familie ist nichts Ungewöhnliches. Wenn ein Vater, wie in einem Ort bei Wittlich geschehen, mit einem Küchenmesser auf den Sohn losgeht, ist aber eine Qualität erreicht, die Polizei und Justiz auf den Plan ruft. Der Übergriff ist relativ glimpflich abgegangen. Deshalb ist das Amtsgericht zuständig. "Wenn Sie ihn am Hals getroffen hätten, säßen Sie nicht hier und kämen aus der Untersuchungshaft ins Gericht." Und der Sohn hätte den Angriff vielleicht nicht überlebt.
Sein Vater redet nicht um den heißen Brei herum und gibt den Angriff zu. Auslöser war wohl der Streit um ein Computerspiel. Ursache, so der 53-Jährige, sei seine schlechte Gesamtverfassung gewesen, sagt er und spricht von "Extrem-Stress". In erster Linie dürften es Probleme innerhalb der Familie gewesen sein. Sein Sohn habe damals nur rumgesessen, nichts getan und auf nichts reagiert. "Ich wollte ihn nicht verletzen, ich wollte ihm nur ein bisschen Angst machen", sagt der Kraftfahrer, in dessen Haushalt nicht nur der Sohn, sondern auch die Tochter wohnt. Von der Mutter der Kinder ist er geschieden.
Bei dem Übergriff sind zwei Freunde des Sohnes Augenzeuge. Der Kern ihrer Aussage: Der Mann ruft seinen Sohn. Der verlässt das Zimmer. Kurz darauf ist ein Poltern zu hören. Der Freund kommt mit geschwollenem Gesicht zurück. Der Vater folgt und holt mit einem Messer aus. Sein Sohn lässt sich aufs Bett fallen, entgeht dadurch möglicherweise schlimmen Folgen. Es bleibt bei einer Schnittwunde im Gesicht.
Die Freunde haben Angst und flüchten zum Stiefvater eines der Jungen. Der verständigt auf Wunsch der Tochter des Angeklagten die Polizei. Das Mädchen hatte sich in seinem Zimmer eingeschlossen und war nur telefonisch zu erreichen. Nach dem Vorfall hat der 19-Jährige zum Hergang ausgesagt. Vor Gericht macht er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Vater und Sohn vermeiden Blickkontakt, stehen sich aber nicht wie Feinde gegenüber, sie wohnen weiter zusammen. Alle Zeugen bestätigen, was der Angeklagte schon gesagt hatte. Er habe nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten gestanden. "Beide haben Glück gehabt", sagt Staatsanwalt Thomas Grawemayer. Er spricht von einer "völlig unverständlichen Tat" und fordert eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Richter Hermann-Josef Weber bleibt mit einem Jahr auf Bewährung erheblich darunter. Für den Angeklagten sprechen, so beide Juristen, das Geständnis und sein bisher straffreies Leben. Der Mann nimmt das Urteil an. "Wir haben kein Problem", sagt er auf die Frage von Richter Weber, wie es zu Hause weitergehen soll. Eine Entschuldigung kommt ihm aber nicht über die Lippen.

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