Lehrer klagt gegen erzwungenen Ruhestand

Er war jahrelang Lehrer in unserer Region. Aber: In seinem vorläufig letzten Berufsjahr türmten sich riesige Probleme vor ihm auf. Darf der Mann je wieder unterrichten?

Cochem-Zell. Ein früherer Lehrer (55) einer Schule im Kreis Cochem-Zell hat vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz gegen seinen erzwungenen Ruhestand geklagt. Zuvor hatten sich Eltern, Schüler und Kollegen immer wieder über ihn beschwert. Zudem diagnostizierte ein Amtsarzt bei ihm eine psychische Krankheit. 2009 zog das Land die Reißleine und versetzte den Mann in den vorläufigen Ruhestand.

Jetzt ging der Lehrer wegen seiner Zwangspensionierung vor Gericht. Und: Er erreichte einen Teilsieg. Noch während der Verhandlung hob eine Vertreterin des Landes den Bescheid auf, mit dem der vorläufige Ruhestand des Klägers angeordnet worden war. Das heißt aber nicht, dass der Mann jetzt auch wieder unterrichten darf.

So kam es zu dem Rechtsstreit: Der Lehrer unterrichtete im Schuljahr 2007/2008 an einer Schule im Kreis Cochem-Zell. Es dauerte nicht lange, da herrschte in seinem Unterricht das Chaos. Der Mann gibt zu: "Die Schüler akzeptierten mich nicht als Lehrer. Sie haben mich im Unterricht überhaupt nicht beachtet."

15 Beschwerdebriefe von der Schulleiterin



Die Schulleiterin schrieb dem Lehrer - nach dessen Erinnerung - 15 Briefe. Darin kritisierte sie, dass er seinen Unterricht mangelhaft durchführe und seine Schüler nicht motivieren könne. Heute sagt der Lehrer: "Die Schulleiterin hat mich gemobbt. Sie hat nur ihre Briefe geschrieben, aber nie mit mir gesprochen." Die Schulleiterin wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

2009 diagnostizierte ein Amtsarzt eine psychische Krankheit bei dem Lehrer. Trotzdem sagte dieser im Prozess: "Ich bin gesund! Ich möchte weiter mit Kindern arbeiten." Doch er kann keine Minderjährigen mehr unterrichten - so der Amtsarzt.

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Juliane Gäbel-Reinelt machte klar, dass es keine Zweifel am Gutachten des Arztes hegt. Aber die Richter kritisierten: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bot dem 55-Jährigen nur eine alternative Stelle an, die dieser ablehnte. Nur ein Stellenangebot - das sei zu wenig. Wenn es nur eine passende freie Stelle gab, hätte die ADD dies nachweisen müssen - das sei nicht passiert. Darum hob die Landesvertreterin den Bescheid auf. Der Rechtsstreit ist damit erledigt.

Kann der Mann wieder als Lehrer arbeiten? Vielleicht. Er kann sich 2011 erneut begutachten lassen. Kommt der Arzt zu einer besseren Diagnose, ist eine Rückkehr möglich. Oder die ADD offeriert dem Lehrer eine andere Stelle - und er nimmt sie an.

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