Justiz Nach Banküberfall in Wittlich: Räuber kommt mit Bewährungsstrafe davon

Trier/Wittlich · Das Landgericht Trier hat einen 37-Jährigen aus Baden-Württemberg der versuchten räuberischen Erpressung schuldig gesprochen. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Banküberfall in Wittlich: Räuber kommt mit Bewährungsstrafe davon
Foto: Friedemann Vetter

In der Fortsetzung des Prozesses um den versuchten Banküberfall auf eine Volksbank-Filiale in Wittlich (der TV berichtete) ließ der Vorsitzende Richter Armin Hardt zuerst den Vorgesetzten des Angeklagten zu Wort kommen.“

„Ich war mit der Arbeit des Angeklagten vollstens zufrieden“, sagt der Vorgesetzte, der bei der Stadt Hockenheim als Bautechniker arbeitet. „Er war immer freundlich, aufmerksam, pflichtbewusst und pünktlich.“ Erst kurz vor dem Verschwinden des Angeklagten habe der Vorgesetzte davon gehört, dass der Angeklagte sich von Kollegen gemobbt fühle. „Es gab dann ein klärendes Gespräch mit dem Angeklagten und dem betreffenden Mitarbeiter.“ Nach diesem Gespräch sei der Angeklagte erneut auf ihn zugekommen und habe eine weitere Aussprache gewünscht. Doch zu diesem Termin erschien der Angeklagte nicht, blieb unentschuldigt von der Arbeit fern. Die psychiatrische Sachverständige Sylvia Leupold beurteilt den 37-Jährigen als durchschnittlich intelligent. „Er ist sehr leistungsorientiert, pflichtbewusst, aber auch verletzlich“, sagt sie. Anhaltspunkte für ein Drogenproblem, Depression oder Schizophrenie habe sie keine.

Der Angeklagte sei Einzelgänger und zwanghaft geprägt. Außerdem leide er unter einer Anpassungsstörung. „Deshalb hat er einen hohen Leidensdruck in Bezug auf das Mobbing“, sagt die Sachverständige.

Der Angeklagte sei niedergschlagen, angespannt und zunehmend gereizt gewesen. „Er hatte Angst, dass ihm in dem finalen Gespräch nicht geglaubt wird und er deshalb seinen Job verliert“, führt Leupold aus. Ihm sei die Situation ausweglos erschienen, rationales Abwägen sei ihm nicht mehr möglich gewesen, und so habe er sich zum Banküberfall entschlossen. „Der Überfall war eine Art Übersprungshandlung.“ „Es ist wenig wahrscheinlich, dass er nochmal mit einem Delikt in Erscheinung tritt“, sagt die Expertin.

In ihrem Plädoyer erwähnt Staatsanwältin Frauke Straaten die Bereicherungsabsicht des Angeklagten. „Er wollte Geld beschaffen und sich ein paar Tage durchschlagen“, sagt sie. Den Straftatbestand der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung sieht sie erfüllt, allerdings stimmt sie der psychiatrischen Sachverständigen zu, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten beeinträchtigt gewesen sei. Weil der Angeklagte nicht vorbestraft und geständig gewesen sei, keine Beute gemacht habe und ein untypischer Straftäter sei, spricht sie sich für einen minder schweren Fall aus. Sie berücksichtigt auch, dass die Bankangestellten keine starken psychischen Probleme nach dem Überfall gehabt haben. Sie fordert eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung sowie eine Geldbuße von 3000 Euro. Rechtsanwalt Andreas Bogner sieht auch einen minder schweren Fall gegeben und plädiert auf eine Bewährungsstrafe.

Der Vorsitzende Richter Hardt rechnet dem Mann aus Baden-Württemberg die mildernden Tatumstände an und verhängt eine zweijährige Haftstrafe, die er für drei Jahre zur Bewährung aussetzt, sowie eine Geldbuße von 3000 Euro. „Voraussetzungen für die Bewährung sind die günstige Sozialprognose sowie die besonderen Umstände in der Person und in der Tat“, begründet er das Urteil. Als Auflagen bekommt der Angeklagte unter anderem einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss eine Psychotherapie machen. Abschließend betont Richter Hardt: „Normalerweise ist ein Banküberfall keine bewährungsfähige Strafe.“

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