Pandemie Rheinland-Pfalz verlängert Corona-Maßnahmen um zwei Wochen: Maskenpflicht bleibt bestehen

Update · Rheinland-Pfalz lockert die Corona-Regeln zwei Wochen später als zunächst geplant. Damit muss in Schulen und einigen Innenräumen unter anderem länger Maske getragen werden.

 Die Maskenpflicht wird in Rheinland-Pfalz verlängert. Foto: dpa

Die Maskenpflicht wird in Rheinland-Pfalz verlängert. Foto: dpa

Foto: dpa/Friso Gentsch

 In Rheinland-Pfalz soll es vorerst bei der Maskenpflicht in Geschäften und auch in weiterführenden Schulen bleiben. Das hatte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Montag angekündigt. Das Kabinett stimmte am Dienstag dem Vorstoß von Hoch (SPD), wie sein Ministerium im Anschluss berichtete.

Demnach würde unter anderem in der Gastronomie weiter die 3G-Regel gelten. Überall wo es diese Zugangsbeschränkungen gibt, soll es auch weiterhin keine Maskenpflicht mehr geben. „Im Einzelhandel und in anderen nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt die Maskenpflicht demnach weiter. Auch an allen weiterführenden Schulen bleibt es für zwei Wochen länger bei der Maskenpflicht auch am Platz“, sagte Hoch am Montag. Es war geplant, dass an weiterführenden Schulen die Maskenpflicht entfallen soll. In den Grund- und Förderschulen gilt seit Montag keine Maskenpflicht mehr im Unterricht.

Hoch sagte: „Dieses vorsichtige Agieren halte ich für notwendig und angemessen, um die sehr hohe Dynamik noch genauer einordnen zu können.“ Die Lage in den Krankenhäusern sei trotz der hohen Infektionszahlen stabil. „Wir registrieren jedoch, dass immer mehr Menschen, die auch in diesen Einrichtungen arbeiten, selbst erkranken und ausfallen. Die Betreuung von Patientinnen und Patienten lastet somit auf den Schultern von wenigen Menschen, die ohnehin in zwei Jahren Pandemie über ihre eigenen Grenzen hinaus geschuftet haben. Wir alle müssen ihnen eine Verschnaufpause verschaffen“, so Hoch.

Bei der Absonderungsverordnung werde die Möglichkeit, sich nach einer Infektion oder als erwachsene Kontaktperson wieder freizutesten, weiter verkürzt. Hoch geht von weiter steigenden Infektionszahlen aus.

Nach den Vorstellungen des Bundes sollen die meisten Corona-Regeln vom 20. März an fallen. Für die Landesparlamente ist aber eine Übergangsfrist von zwei Wochen möglich, also bis zum 3. April. Bestehen bleiben auch nach den Vorstellungen des Bundes Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in Bussen und Bahnen.

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