Corona Hochrisikogebiet Luxemburg: Darf die Polizei nach dem Impfnachweis fragen?

Luxemburg · Pendler beobachten in der Region verstärkte Polizeikontrollen. Liegt es daran, dass Luxemburg nun Hochrisikogebiet ist? Und was dürfen die Bundespolizisten eigentlich bei einer Kontrolle überprüfen?

 Die Bundespolizei kontrolliert auch an den Grenzen in der Region. Foto: dpa

Die Bundespolizei kontrolliert auch an den Grenzen in der Region. Foto: dpa

Foto: dpa/Christoph Reichwein

Deutschland hat Luxemburg als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Die Inzidenz im Nachbarland ist viermal höher als die in Deutschland. Wer sich länger als 24 Stunden in einem solchen Hochrisikogebiet aufgehalten hat, muss vor der Rückkehr ein digitales Einreiseformular ausfüllen und (falls nicht geimpft oder genesen) in Quarantäne. Doch wie wird das eigentlich kontrolliert? In den vergangenen Tagen hat es von Pendlern vermehrt Hinweise auf verstärkte Kontrollen an den Grenzen gegeben. Etwa auf der Autobahn A64, bei Igel (Trier-Saarburg) oder in der Eifel. Haben diese Einsätze etwas mit der Einstufung Luxemburgs als Hochrisikogebiet zu tun?

Mehr Kontrollen bei der Einreise aus Luxemburg?

Wir haben bei der Bundespolizei in Trier nachgefragt. Sprecher Stefan Döhn versichert, es gebe nicht mehr Kontrollen bei der Einreise aus Luxemburg. Und wenn kontrolliert werde, habe das nichts mit Corona zu tun – oder zumindest nicht in erster Linie. Es gehe dabei um „ganz normale“ Grenzüberwachung und Grenzfahndung. Immer wieder einmal vermeldet die Bundespolizei dann Fahndungserfolge durch die Kontrollen. Wie zuletzt am Wochenende. Die Beamten  stellten mehrere unerlaubt eingereiste Personen  an den Grenzen zu Luxemburg und Belgien fest. Außerdem fanden sie sechs als vermisst gemeldete Jugendliche, die dann den jeweiligen Jugendhilfeeinrichtungen zurückgebracht wurden.

Dürfen aber die Bundespolizisten bei den Kontrollen überprüfen, ob bei den Einreisenden aus Luxemburg (oder auch Belgien, das ebenso als Hochrisikogebiet) gilt, das erforderliche Formular ausgefüllt wurde, ob ein Impfzertifikat vorliegt und wie lange und wo sich die kontrollierte Person aufgehalten habe? Innerhalb der EU-Binnengrenzen sei das nicht die Aufgabe der Bundespolizei, stellt Döhn klar. Anders sehe das bei der Einreise von außerhalb  der EU aus, etwa am Flughafen Hahn. Dort werde regelhaft bei Ankunft von Flügen aus dem Nicht-EU-Ausland überprüft, ob die betreffenden Passagiere das notwendige Einreiseformular und auch einen Impfnachweis hätten. Bei einer solchen Kontrolle wurde Anfang Januar bei einer aus Serbien eingereisten Frau ein gefälschter Impfnachweis festgestellt. Sie muss nun mit einer Anzeige wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses und Urkundenfälschung rechnen.

Wer ist an der Grenze überhaupt zuständig?

Bei den Kontrollen an den luxemburgisch- oder belgisch-deutschen Grenzen gehe es in erster Linie um Grenzüberwachung, so Döhn. Für die Kontrolle des Einreiseformulars oder des Corona-Impfnachweises sei hauptsächlich die Landespolizei oder das jeweilige Ordnungsamt zuständig. Die Bundespolizei kontrolliere diese Nachweise nur in Einzelfällen, etwa wenn bei einem Einreisenden der Verdacht bestehe, dass er Corona-Symptome habe.

Auch sei es schwierig zu kontrollieren, wie lange sich jemand in Luxemburg (oder Belgien) aufgehalten habe. Natürlich werde bei stichprobenartigen Kontrollen auch von Autofahrern aus der Region nachgefragt, wo sie sich aufgehalten haben, ob sie (im Fall von Luxemburg) etwa von der Arbeit oder vom Tanken kommen. Wenn das dann plausibel dargelegt werden könne, wünsche man in der Regel den Kontrollierten: „Einen guten Tag und eine gute Weiterfahrt“, sagt Döhn.

Auch für Luxemburg: Ausnahmen im kleinen Grenzverkehr

In Rheinland-Pfalz gelten Ausnahmen für den sogenannten kleinen Grenzverkehr, also für alle, berufsbedingt oder aus privaten Gründen weniger als 24 Stunden in benachbarten Hochrisikogebieten waren. Diese Personen sind laut Landesregierung von der Anmelde- und Quarantänepflicht befreit. Personen, die sich weniger als 72 Stunden in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, seien zwar von der Quarantänepflicht, nicht aber von der Anmeldepflicht befreit.

Wer  von einer Auslandsreise in Luxemburg am Flughafen ankommt, der wird dort kontrolliert, und zwar entsprechend den in Luxemburg geltenden Regeln. Und die besagen: Jede Person,  ab 12 Jahre und 2 Monate, die mit dem Flugzeug einreist, muss vor dem Abflug nach Luxemburg ein Impfzertifikat, das einen vollständigen Impfschutz gegen Corona nachweist, vorlegen oder den Nachweis über eine maximal vor sechs Monaten überstandene Corona-Infektion oder negativen Corona-Test.

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