Mehr Datenschutz für Informationssystem

Polizisten nutzen die interne Datenbank Polis täglich bei der Arbeit. Mancher forscht darin aber auch unerlaubt über Kollegen, Nachbarn oder Familienangehörige. Nach einer von zwei CDU-Landtagsabgeordneten initiierten Schnüffelei werden die Regeln verschärft.

Mainz. Der rasante technische Fortschritt, der das Speichern von riesigen Datenmengen ermöglicht, hat bei Datenschützern zu einem Umdenken geführt. "Früher haben wir darüber nachgedacht, was alles in eine Datenbank hinein darf. Heute fragen wir uns, wie wir die komplexen Systeme sicherer machen können", sagt der Landes-Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner. Ein spezieller, sehr sensibler Fall ist die Polizei-Datenbank Polis.

Aufgeschreckt durch die Vorfälle mit den beiden CDU-Landtagsabgeordneten Michael Billen und Peter Dincher, die sich verbotenerweise über Nürburgring-Geschäftspartner erkundigten, hat Wagner das System im November 2009 getestet. Das Ergebnis beruhigt ihn: Bei 220 000 Abrufen der 7500 Polizeibeamten im Land wurden nur fünf Fälle von Missbrauch entdeckt. Bemerkenswert sind die Einzelfälle allerdings schon.

In einem Fall wurden nach Wagners Erkenntnissen Polizeikollegen abgefragt. In den vier anderen Fällen ging es darum, Informationen über Angehörige zu sammeln. So wollten Eltern wissen, ob gegen die eigenen Kinder Ermittlungsverfahren laufen. Dienstrechtliche Konsequenzen hatten die Fälle alle, von einer schriftlichen Missbilligung bis hin zu förmlichen Disziplinarverfahren.

"Wir werden Missbrauch nicht ganz ausschließen können", weiß Innenminister Karl Peter Bruch, oberster Dienstherr aller Polizisten. Allerdings wollen er und Datenschützer Wagner Schnüfflern einen Riegel vorschieben. Ihr Zehn-Punkte-Katalog zielt vor allem darauf ab, eine hundertprozentige Protokollierung bei der Abfrage vorzuschreiben und damit abzuschrecken, weil Sünder mit hoher Wahrscheinlichkeit ertappt werden. Gleichzeitig soll öfter kontrolliert werden. "Die Schritte sind notwendig. Die Polizei braucht die Daten, doch sie muss sie gleichzeitig schützen", sagt Minister Bruch.

Wenn die Maßnahmen umgesetzt sind, soll das Polis-Verfahren zertifiziert werden. Datenschützer Wagner ist sicher: "Rheinland-Pfalz nimmt in Sachen Datenschutz bei der Polis-Nutzung einen Spitzenplatz unter den Bundesländern ein."Extra Polizeiliches Informationssystem (Polis): Gespeichert werden Daten zu Beschuldigten oder polizeilichen Ermittlungen zur Verhütung und Aufklärung von Straftaten. Die Daten sind nur im Land verfügbar. Jeder Polizist hat Zugriff und nutzt das System bei der Arbeit. Jeder Abruf und der Anlass dafür werden registriert. Das Kopieren von Teilen der Daten ist möglich. Zeichnet sich eine größere kriminalistische Bedeutung ab, werden die Daten in einem länderübergreifenden Verbund gespeichert und sind bundesweit abrufbar. Die Daten sind nicht justiziell bewertet, es können also auch Verdachtsmomente gespeichert sein. Die Polizei kann Einträge trotz der Einstellung von Strafverfahren bei einem "bestehenden Restverdacht" weiter speichern.(fcg)

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