Richter: Bluttat von Bullay war kein Mord - Urteilsbegründung liegt jetzt vor

Bullay/Koblenz · Rentner Ruprecht Drathen (81) aus Bullay wurde nachts in seinem Schlafzimmer von zwei Geschwistern überfallen - und getötet. Haupttäter Peter B. (40) und seine Schwester (28) standen Mitte Dezember wegen Mordes vor dem Landgericht Koblenz. Doch die Richter entschieden: Die Bluttat war kein Mord, sondern eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung mit Todesfolge.

Jetzt haben sie ihr schriftliches Urteil vorgelegt und ihre Entscheidung auf 41 Seiten begründet. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidiger nahmen ihre Revision zurück.

Laut dem Urteil verschafften sich die Täter in der Nacht zum 4. Juni 2013 mehrfach Zugang zum Haus des Rentners. Es war wohl kurz nach Mitternacht, als B. die Tür zu dessen Schlafzimmer öffnete - und der 81-Jährige, der kurz zuvor erwacht war, ihm entgegenkam. B. schubste ihn aufs Bett, kniete sich auf ihn, zog ein Messer, versetzte ihm Schnitte am Hals und fragte nach dem Code des Waffenschranks. Es kam zum Gerangel. B. hielt Drathen den Mund zu. Der erstickte.

Vor der furchtbaren Bluttat hatte der Rentner den Geschwistern oft Geld geschenkt, mal 10, mal 50 Euro. Sie nutzten das aus - und wollten ihn ausrauben. Laut dem Urteil war es eine Tat, die sich "durch eine besondere Rücksichtslosigkeit und einen Vertrauensbruch gegenüber dem Opfer" auszeichnet. Beides sei "als besonders schwer und dem Mord nahe kommend einzustufen".

Aber es war kein Mord, da die Geschwister den Rentner nicht töten wollten. Begründung: "Nach dem Tatplan der Angeklagten sollte Drathen unter Anwendung von Gewalt gegen ihn und unter Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für sein Leben dazu veranlasst werden, den Tresor im Keller zu öffnen und den Inhalt - Geld, Schmuck und Münzen - herauszugeben." Der Plan setzte voraus, dass der Rentner das Aufwecken und die Bedrohung durch B. überlebt. Aber: "Das Ziel, das die Angeklagten verfolgten, war mit dem Tod Drathens nicht mehr zu erreichen. Nach dem ursprünglichen Tatplan ist ein Tötungsvorsatz der Angeklagten daher auszuschließen. Die Beweisaufnahme hat auch keine genügenden Anhaltspunkte für eine Änderung der Motivlage während der Tatausführung ergeben."

Das Gericht geht davon aus, dass B. den Tod des Rentners leichtfertig herbeigeführt hat: Er "hat, indem er sich während der gesamten Auseinandersetzung in Drathens Bett mit dem Knie auf Drathens Brustkorb stützte und zudem dessen Atemwege mit der Hand und schließlich mit einem Kissen abdeckte, Drathens Tod durch Ersticken verursacht". Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu 13,5 Jahren Haft, seine Schwester wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu sechseinhalb Jahren.

Das Gericht hätte auch eine lebenslange Gefängnisstrafe gegen B. verhängen können. Es sah davon ab, obwohl er wegen Vergewaltigung und Raub vorbestraft ist. Das Urteil nennt als Grund dafür "das frühzeitig abgelegte umfassende Geständnis des Angeklagten".

Die Staatsanwaltschaft hatte die Geschwister zunächst wegen Mord angeklagt. Doch zu Prozessende wertete sie die Bluttat als versuchten Raub mit Todesfolge. Sie beantragte für B. 13,5 Jahre Haft, für seine Schwester acht Jahre.

B. stand unter Drogen, als er den Rentner überfiel - so das Urteil. Er glaubte, "ohne den Genuss von Betäubungsmitteln die Tat nicht ausführen zu können und wollte sich etwas ,aufputschen'". Darum fuhr er kurz zuvor in Zell an die Tankstelle und konsumierte auf der Toilette Speed. Er wollte den Waffenschrank plündern, um mit den dort - fälschlicherweise - vermuteten Reichtümern Drogen zu kaufen. "Die Tat steht mithin in unmittelbaren Zusammenhang mit der Abhängigkeit des Angeklagten."

Das Gericht ordnete an, dass B. für eine Therapie in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird: "Ohne eine entsprechende Therapie würde der Angeklagte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder Drogen konsumieren und es wären von ihm erneut erhebliche Straftaten aus dem Bereich der Drogenbeschaffungskriminalität sowie dissoziale kriminelle Handlungen" ähnlich der Bluttat von Bullay zu erwarten.

B., der ab Juli 2013 in Untersuchungshaft saß, muss laut dem Urteil erst vier Jahre und neun Monate in Haft, dann kommt er in die Entzugsanstalt. Wenn er die zweijährige Therapie erfolgreich absolviert, kommt er auf Bewährung frei.

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