Vater, Vater, Kind

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries macht sich dafür stark, gleichgeschlechtliche Partnerschaften bei der Adoption von Kindern mit heterosexuellen Paaren gleichzustellen.

Berlin. Nach einer Studie der Universität Bamberg gibt es bundesweit immer mehr Kinder, die in "Regenbogenfamilien" groß werden - also von zwei lesbischen Müttern oder zwei schwulen Vätern erzogen werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Um wie viele Kinder geht es?

Statistiker gehen von mindestens 62 300 gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland aus. Die Zahl der Kinder in diesen Partnerschaften wird auf weit über 10 000 geschätzt. 2200 von ihnen leben bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, in der Mehrzahl bei lesbischen Frauen. Knapp 700 Kinder in diesen Beziehungen hat die Bamberger Studie erforscht.

Zu welchen Ergebnissen kommt die Studie?

"Regenbogen-Familien" sind eher klein. Bei zwei Dritteln ist nur ein Kind vorhanden. Auffallend ist das hohe Bildungsniveau der Partner: 58 Prozent haben Abitur und eine entsprechend hohe berufliche Qualifikation. 45 Prozent besitzen einen Hoch- beziehungsweise Fachschulabschluss. Auch die Kinder sind überproportional in höheren Schulen anzutreffen. 38 Prozent besuchen ein Gymnasium. Die Mehrheit der Kinder (53 Prozent) fühlt sich wegen der besonderen familiären Verhältnisse nicht diskriminiert.

Warum spricht man "Regenbogen-Familien"?

Die Regenbogenfahne ist ein Symbol der Schwulen und Lesben. Sie soll die Vielfalt dieser Lebensweise darstellen.

Was sagt das geltende Recht?

Anders als bei heterosexuellen Paaren wird zum Beispiel durch eine künstliche Befruchtung der gleichgeschlechtliche Partner bei der Geburt des Kindes nicht automatisch rechtlicher Elternteil. Nach Angaben der Studie kümmern sich aber 75 Prozent dieser Partner engagiert um die Erziehung des Kindes, das in der Praxis meist aus einer früheren heterosexuellen Beziehung stammt.

Was gilt bei Adoptionen?

Um in den Genuss der vollen Elternrechte zu kommen, bleibt gleichgeschlechtlichen Partnern nur die Möglichkeit der sogenannten Stiefkind-Adoption, die allerdings auf herkömmliche Ehen zugeschnitten ist. Für Schwule oder Lesben ist sie mit einem besonders hohen bürokratischen Aufwand verbunden.

Ist auch die Adoption von fremden Kindern möglich?

Nein. Die Stiefkind-Adoption greift nur bei leiblichen Kindern des Partners. Ein Beispiel: Zwei Frauen ziehen seit Jahren einen Jungen groß, der inzwischen das Gymnasium besucht und gut in die Pflegefamilie integriert ist. Da seine drogenkranke Mutter gestorben und der Vater unbekannt ist, wollen die beiden Frauen ihn adoptieren. Doch das ist derzeit nur für einen Partner möglich. Dies diene nicht dem Kindeswohl, sagt Justizministerin Zypries.

Was will die Justizministerin?

Zypries sieht nach den Ergebnissen der Studie keinen Grund mehr, eingetragenen Lebenspartnerschaften - nur um sie geht es - die gemeinsame Adoption eines Kindes zu verwehren. "Es muss möglich sein, dass ein solches Paar auch ein Kind aus dem Waisenhaus adoptiert", sagt die Ministerin und betont: Kinder würden sich bei zwei Müttern oder zwei Vätern genauso gut entwickeln wie in anderen Familienformen.

Welche Chancen hat der Vorstoß?

Deutschland müsste dazu das europäische Adoptionsübereinkommen in nationales Recht umsetzen. Damit es in Kraft treten kann, müssen mindestes drei europäische Staaten den gleichen Schritt gehen. Laut Zypries ist das nur noch eine Frage von wenigen Monaten. Anders als die SPD lehnt die Union jedoch das Übereinkommen bislang ab. Wenn überhaupt, dann ließe sich das Vorhaben hier zu Lande frühestens in der nächsten Wahlperiode verwirklichen.

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