Reform ab 2025 Wird die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz teurer als angekündigt?

Mainz/Trier · Durch die Grundsteuerreform soll nicht mehr Geld erwirtschaftet werden, versprechen Land und Bund. Entwicklungen in Rheinland-Pfalz deuten allerdings darauf hin, dass 2025 eine doppelte Steuererhöhung kommen könnte.

 Für Immobilieneigentümer und Mieter wird es derzeit vielerorts in Rheinland-Pfalz schon teurer.

Für Immobilieneigentümer und Mieter wird es derzeit vielerorts in Rheinland-Pfalz schon teurer.

Foto: dpa/Jens Büttner

In gut anderthalb Jahren wird es von den rheinland-pfälzischen Kommunen erstmals die Bescheide mit der reformierten Grundsteuer geben. Nach den abgegebenen Erklärungen der Immobilien- und Grundstückseigentümer verschicken die Finanzämter schon jetzt die Grundlage für die Berechnung. Knapp eine Million Bescheide hat das Land bis 5. Mai versandt, wie das Finanzministerium auf TV-Anfrage mitteilt. Und vielerorts zeichnet sich eine Erhöhung der Berechnungsgrundlage ab.

Bund der Steuerzahler rechnet mit Mehrbelastung

Wie sich das Niveau genau entwickelt, kann das Finanzministerium bislang noch nicht bewerten. Generell gehen Experten jedoch davon aus, dass sich Grundstückswert und Bemessungsgrundlage gesteigert haben. „In der Mehrzahl der Fälle dürfte daher schon rein systembedingt eine Mehrbelastung verglichen zur alten Grundsteuer entstehen“, sagt René Quante, Geschäftsführer beim Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, unserer Zeitung. Je dynamischer sich der lokale Immobilienmarkt in Vergangenheit entwickelt habe, desto teurer dürfte es für die ansässigen Bürger werden.

Kommt es 2025 zu einer weiteren Grundsteuererhöhung?

Was 2025 am Ende aber als Grundsteuer vom Bürger zu zahlen ist, hängt auch von den Kommunen ab. Das Land hatte die Städte und Gemeinden bereits Anfang des Jahres dazu gedrängt, ihre Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer nach oben anzupassen. Die meisten Kommunen haben darauf reagiert – tun sie das nämlich nicht, drohen ihnen finanzielle Nachteile. Schon seit 2023 wird also vielerorts in einem ersten Schritt eine höhere Grundsteuer verlangt. Wendet man diese bereits jetzt geltenden höheren Hebesätze 2025 auf die neu berechneten Grundstückswerte an, käme es in vielen Fällen quasi zu einer doppelten Erhöhung der Grundsteuer.

CDU: Land erhöht Steuern durch die Hintertür

Erklären lässt sich das an einem Rechenbeispiel aus der Region: Ein Leser aus Longkamp (Kreis Bernkastel-Wittlich) zahlte für sein Einfamilienhaus bislang gut 200 Euro. Nach der neuen Grundsteuerberechnung müsste er ab 2025 mit mehr als 320 Euro etwa 60 Prozent mehr zahlen. Mit dem vom Land geforderten neuen Mindesthebesatz in der Kommune läge die Grundsteuererhöhung sogar bei über 100 Prozent. „Die Landesregierung erhöht damit das Steueraufkommen durch die Hintertür und greift spätestens ab 2025 tief in die Tasche der Bürgerinnen und Bürger“, kritisiert die CDU-Abgeordnete Karina Wächter.

Landesregierung: Keine Erhöhung beabsichtigt

Das Versprechen bei der Grundsteuerreform lautete allerdings anders. Mit der Reform sei keine „strukturelle Erhöhung des Grundsteueraufkommens beabsichtigt“, erklärt das rheinland-pfälzische Finanzministerium. Der Bund hatte dies mit dem Begriff der Aufkommensneutralität definiert. Weil die Grundstückswerte mit der Reform im Durchschnitt steigen, ließe sich eine teurere Grundsteuer nur verhindern, wenn die Kommunen dies mit einer Anpassung ihrer Hebesätze ausglichen. Das allerdings läuft den aktuellen Entwicklungen in Rheinland-Pfalz zuwider: Das Land sagt hier, die Kommunen sollten ihre Steuern erhöhen, der Bund fordert ab 2025 das Gegenteil.

Kommunen stehen vor zwei unvereinbaren Zielen

Dabei handele es sich lediglich um einen Appell – die Gestaltung sei kommunale Aufgabe, erklärt deshalb das rheinland-pfälzische Finanzministerium. Dennoch soll die Anpassung der Hebesätze in den Kommunen „im Regelfall ohne Nachteil möglich“ sein. Dazu prüfe man auch, ob das Land die Nivellierungssätze anpassen müsse. „Ziel einer Anpassung wird es sein, das Grundsteueraufkommen in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu einer Situation ohne Grundsteuerreform weder zu senken, noch anzuheben, so das Ministerium. Warum die Kommunen angesichts ihrer angespannten Haushaltslage 2025 die Steuern wieder senken sollten, bleibt offen.

Steuerzahlerbund: Versprechen des Landes „schlechter Witz“

Das Versprechen des Landes halte er daher für einen schlechten Witz, sagt Quante vom Steuerzahlerbund. Weder Bund noch Land könnten ein Versprechen für die Kommunen abgeben. „An der Frage der Aufkommensneutralität entscheidet sich, ob diese Grundsteuerreform tragfähig ist oder nicht“, sagt der Freie-Wähler-Abgeordnete Stephan Wefelscheid unserer Zeitung. „Es gab ein Versprechen, dass sich für die Eigentümer nichts ändert.“ Weil die Neutralität sich aber nur an den gesamten Steuereinnahmen der Kommune orientiere und nicht am Einzelfall, könne es bei einigen Steuerzahlern „zu bösen Überraschungen kommen“.

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