Corona 29 Neuinfektionen in Trier und im Landkreis

Trier · Das Gesundheitsamt Trier hat 14 neue Corona-Fälle im Kreis Trier-Saarburg und 15 in der Stadt Trier registriert. Insgesamt gelten in der Stadt und im Kreis derzeit 446 Menschen als infiziert.

29 Neuinfektionen in Trier und Trier-Saarburg, Inzidenzen weiter unter 50
Foto: dpa/Matthias Bein

Dem Gesundheitsamt sind am Dienstag 29 weitere Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet  worden – 14 aus dem Landkreis und 15 aus der Stadt Trier. Seit dem 11. März 2020 haben sich laut Behörde 5681 Menschen in der Stadt und im Kreis nachweislich mit dem Coronavirus infiziert – 2122 in der Stadt Trier und 3559 im Landkreis Trier-Saarburg.

441-mal wurden bisher Virus-Mutationen nachgewiesen. Davon 403-mal die britische Viren-Mutation B.1.1.7. und 31-mal die südafrikanische Virus-Mutation B.1.351. Weitere sieben Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums sowohl im Kreis als auch in der Stadt weiterhin knapp unter der kritischen 50er-Marke, in Trier bei 47,5 sowie im Landkreis bei 42,8 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner.

446 gelten aktuell als infiziert – das ist eine Person weniger als am Montag. 286 Infizierte leben im Landkreis und 160 in der Stadt Trier. 13 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 618, VG Konz: 838, VG Ruwer: 307, VG Saarburg-Kell: 920, VG Schweich: 491, VG Trier-Land: 385.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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