Statistik Corona: 15 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt Trier

Trier/Saarburg · Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg wurden am Freitag 15 weitere Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet, neun aus dem Landkreis und sechs aus der Stadt Trier. Die Details.

Corona-Zahlen: 15 Neuinfektionen in Trier-Saarburg und in Stadt Trier
Foto: dpa/Britta Pedersen

Dem Gesundheitsamt wurden erneut Ergebnisse von Laboren bezüglich der Mutation von Coronaviren zugeleitet. Insgesamt wurden bis heute 50 Nachweise einer Virusmutation gemeldet, davon überwiegend die sogenannte britische Virenmutation B.1.1.7. Als Infektionswege konnten vor allem das berufliche und familiäre Umfeld ermittelt werden. Es gibt keinen Nachweis einer Virusmutation im Zusammenhang mit Kindertagesstätten oder Schulen.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Personen steigt auf 4737 (1767 in der Stadt Trier und 2970 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 42,1 sowie im Landkreis bei 67,6 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100 000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist weiter gestiegen und liegt aktuell bei 315 – zwei mehr als am Donnerstag. Diese verteilen sich wie folgt: 224 im Landkreis und 91 in der Stadt Trier. 7 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 550; VG Konz: 726; VG Ruwer: 246; VG Saarburg-Kell: 726; VG Schweich: 401; VG Trier-Land: 321.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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