Leitlinien nur hohle Phrasen?

Zum Artikel "Der Verkehrsminister und die Problemstraße" (TV vom 12./13. Februar):

Die Verkehrssicherheit auf den rheinland-pfälzischen Straßen zu verbessern, ist eines der zen tralen Themen des Landesbetriebs Mobilität. So steht es im Eingangstext des LBM.

Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei, sagt die Straßenverkehrsordnung. Alles nur hohle Phrasen?

Wenn 14 000 Autos täglich zumeist Stoßstange an Stoßstange durch Igel fahren und nichts für eine sichere Straßenüberquerung der Fußgänger getan wird, dann muss man sich fragen, was die Verantwortlichen sich dabei denken. Dann sind die Leitlinien der Verkehrsbehörden wirklich nur hohle Phrasen.

Weder eine Ampel noch ein Zebrastreifen sei "nützlich", ist zu lesen. Dabei müsste es ja auch keine Ampel mit rot-gelb-grün-Phasen sein, sondern eine blinkende Lichtzeichenanlage mit Warnbeschilderung, welche die Autofahrer auf Fußgängerüberwege aufmerksam macht. Der Verkehrsfluss würde dadurch kaum oder nur gelegentlich beeinträchtigt.

Die Autofahrer müssten sich jedoch den Gegebenheiten anpassen und die Geschwindigkeit herunternehmen. Dann noch die Fußgängerüberwege an zwei Stellen im Ort und am Feilenkreuz (mit Tempo-50-Beschilderung) einrichten, dann wäre die Situation entschärft.

Selbst wenn die verkehrlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Verkehrsstärke von KFZ und Fußgänger nicht immer gegeben sind, können Fußgängerüberwege in begründeten Ausnahmefällen durchaus angeordnet werden. Dass die B 49 in Igel bei der auftretenden KFZ-Dichte einen Ausnahmefall darstellt, ist unbestritten.

Alois Zyber, Igel

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