Neue Regelung für Luxemburg-Pendler
Trier · Nach Informationen des Trierischen Volksfreunds haben sich die Bundesrepublik Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg auf eine neue Vereinbarung für Berufspendler geeinigt.
14.09.2011
, 17:41 Uhr
Schon im Mai hatten sich die beiden Länder darüber verständigt, wie Grenzgänger, die einzelnen Tage in Deutschland oder einem anderen Drittstaat arbeiten, diese Zeiten beim deutschen Finanzamt versteuern müssen. Nun herrscht auch Klarheit über Abfindungen. Nach Auskunft von Steuerfachanwalt Stephan Wonnebauer (Trier) bleibt der in Luxemburg besteuerte Teil der Abfindungen und Entschädigungen nur in Luxemburg steuerpflichtig und wird in Deutschland nicht veranschlagt.