Corona-Statistik Nur drei Neuinfektionen in Trier und dem Kreis Trier-Saarburg

Trier/Saarburg · Die Sieben-Tage-Inzidenzen bleiben deutlich unter dem Grenzwert von 50.

Corona-Statistik: Nur drei Neuinfektionen in Trier und dem Kreis Trier-Saarburg
Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg drei weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – zwei aus der Stadt Trier und eine aus dem Landkreis. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 7144 (2729 in der Stadt Trier und 4415 im Landkreis Trier-Saarburg).

Der heutige Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz lautet für die Stadt Trier 27,8 sowie für den Landkreis Trier-Saarburg 10,7.

Aktuell Infizierte

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 282 – zwei mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 183 im Landkreis und 99 in der Stadt Trier. Ein Patient aus dem Landkreis und der Stadt befindet sich aktuell wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg im Vergleich zu gestern unverändert wie folgt auf die Verbandsgemeinden:

  • VG Hermeskeil: 700           
  • VG Konz: 1019            
  • VG Ruwer: 447
  • VG Saarburg-Kell: 1129      
  • VG Schweich: 637    
  • VG Trier-Land: 483

Seit gestern wurden dem Gesundheitsamt 18 weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1547, davon 1440 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 77 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und fünf Nachweise der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 25 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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