Kriminalität Ex-Bordellchef legt vor Gericht Teilgeständnis ab

Trier · In Koblenz hat der Prozess gegen eine ehemalige Trierer Rotlichtgröße begonnen, der auch Clubs in Trierweiler und Prüm hatte. Im Mai 2018 war der Mann wegen Verdachts auf Steuerbetrug in Millionenhöhe verhaftet worden.

 Vor dem Koblenzer Landgericht muss sich derzeit ein Trierer Ex-Bordellchef wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verantworten.

Vor dem Koblenzer Landgericht muss sich derzeit ein Trierer Ex-Bordellchef wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verantworten.

Foto: g_geld <g_geld3@volksfreund.de>+SEP+g_geld <g_geld3@volksfreund.de>

Einem 48-jährigen Angeklagten am Landgericht Koblenz wird vorgeworfen, aus den Umsätzen seiner ehemaligen Bordellbetriebe in Trier, Trierweiler und Prüm rund 6,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen beziehungsweise nicht richtig abgeführt zu haben. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe.

Zwischen den Verfahrensbeteiligten – Gericht, Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung und Mandant – habe es vor Beginn des Gerichtsprozesses eine Verfahrensabsprache gegeben, teilt eine Pressesprecherin des Koblenzer Landgerichts auf TV-Nachfrage mit. Der Fall wird dort von der für Wirtschaftskriminalität zuständigen vierten großen Strafkammer verhandelt.

Bei Verfahrensabsprachen – sogenannten Deals – wird Angeklagten im Gegenzug für Geständnisse zugesagt, dass ein bestimmtes Strafmaß nicht überschritten wird. Laut Gerichtssprecherin sei der Ex-Bordellbetreiber „teilgeständig“. Sein Verteidiger, der Trierer Rechtsanwalt Andreas Ammer, sagte dem TV, sein Mandant habe ein Geständnis abgelegt, viele Einzelpunkte seien allerdings noch zu klären. „Eine Strafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ist allerdings zu erwarten“, sagte Ammer.

Grundsätzlich können Gefängnisstrafen ab einer Höhe von zwei Jahren nicht mehr als Bewährungsstrafen ausgesetzt werden.

Der Angeklagte soll laut Anklage in 33 Fällen von 2012 bis zu seiner Verhaftung im Jahr 2018 – davon 16 Fälle in großem Ausmaß – Steuern „verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt haben“, teilt das Gericht mit.

Ein Trierer Rechtsanwalt soll dem Ex-Bordellbetreiber bei dem Steuerbetrug offenbar geholfen haben. Der Jurist ist mitangeklagt wegen Beihilfe. Sein Prozess wurde allerdings vor Beginn des Hauptverfahrens gegen den Ex-Bordellchef abgetrennt.

Ein möglicher juristischer Grund dafür: Ein Prozess wegen Beihilfe wird meist dann erst geführt, wenn zuvor dem eigentlichen Täter die Straftat gerichtlich nachgewiesen werden konnte.

Der nächste Verhandlungstermin gegen den ehemaligen Trierer Bordellbetreiber ist am Dienstag, 2. Juli, 9.30 Uhr vor dem Landgericht in Koblenz. Dann sollen die Plädoyers gehalten und das Urteil gefällt werden.

Dass der Mann seine Bordelle in Trier, Trierweiler und Prüm nicht aus der Untersuchungshaft weiterführen darf, hatte das Oberverwaltungsgericht bereits im Frühjahr entschieden.

Grund: Der mittlerweile 48-Jährige war in der Vergangenheit schon wegen gemeinschaftlicher Anstiftung zum Verstoß gegen das Ausländergesetz verurteilt worden. Damit erfülle er nicht das Maß an Zuverlässigkeit, wie es das neue Prostituiertenschutzgesetz von Bordellbetreibern einfordert, urteilte das Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit eine Schließungsverfügung der Trierer Stadtverwaltung.

Ende März wurden die drei Clubs mit den rund 30 angestellten Mitarbeitern für Büro und Empfang von einer Triererin übernommen und unter neuem Namen wiedereröffnet (der TV berichtete).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort