Leserbrief Bei Medikamenten werden Nebenwirkungen genannt

Corona

Zum Leserbrief „Allgemeine Impfpflicht: Notwendig, überfällig, eine moralische Verpflichtung oder eine gesundheitliche Zumutung?“ (TV vom 15. Dezember):

Immer und überall wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit im Kampf gegen eine Impfung in Stellung gebracht. Der Leserbriefschreiber führt an, da kein Arzt, kein Politiker eine solide Aussage über die Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung machen könne, sei die Impfung abzulehnen. Als Beweis werden Erkrankungen trotz Impfung und Impfdurchbrüche angeführt.

Diese Schlussfolgerung erstaunt mich. Der Autor hat in seinem Leben wohl noch nie Medikamente einnehmen müssen, oder er hat im Vertrauen auf die Pharmaindustrie gedankenlos die Medikamente geschluckt. Wenn dem bisher so war, empfehle ich ihm künftig, die Arzneimittel, dazu gehört auch der Impfstoff, vor der Einnahme anhand des Beipackzettels zu prüfen, ob sie universell und für jedermann bedingungslos hilfreich sind. Im Beipackzettel klärt der Hersteller ausführlich über Nebenwirkungen auf. Ich gehe davon aus, aufgrund dieser Hinweise wird jeder, der auf seine körperliche Unversehrtheit bedacht ist, die Medikamenteneinnahme ablehnen. Ich habe bisher kein Medikament frei von Nebenwirkungen gesehen, auf die der Hersteller nicht ausdrücklich hinweist. Die Medikamenten-Verweigerer würden den Krankenkassen hohe Medikamentenkosten ersparen, ihr Verhalten wäre ein Gewinn für die Versicherten.

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