200 Euro Ersparnis sind drin

Fast jeder kann nach einer aktuellen Studie sparen, wenn er den Anbieter seiner Autoversicherung wechselt. Die Spanne zwischen dem teuersten und günstigsten Anbieter kann bis zu 1000 Euro betragen.

Berlin. (red) Die Wechselsaison in der Autoversicherung hat begonnen. Bis Ende November müssen Versicherte gekündigt haben, wenn sie ab dem 1. Januar ihr Auto bei einem anderen Anbieter günstiger versichern möchten. Sparen kann fast jeder, schreibt die Zeitschrift Finanztest nach einer aktuellen Untersuchung.

Die Angebote der Versicherer haben sich seit dem Vorjahr stark verändert. Selbst unter den günstigen Versicherungen gibt es Preisunterschiede von 200 Euro und mehr. Die Spanne zwischen dem teuersten und günstigsten Anbieter beträgt teils gar 1000 Euro pro Jahr.

Gerade wer im Jahr der Abwrack-Prämie einen Neuwagen neu versichert hat, sollte seinen Schutz überprüfen, raten die Experten der Stiftung Warentest. Das, was sie beim Autokauf abgeschlossen haben, werde oft nicht das preiswerteste Angebot gewesen sein.

Preise können sich schnell ändern



Jetzt lohne es sich in jedem Fall, die besten Angebote für 2010 einzuholen. Der Versicherte muss nur umziehen oder älter werden, und schon ändern sich die Preise. Je nach Tarif zahlt zum Beispiel eine junge Familie für Haftpflicht- und Vollkaskoschutz 481 Euro oder 1592 Euro im Jahr. Ein Rentner zahlt für seine Autoversicherung zwischen 305 Euro und 1021 Euro.

Besonders günstig sind für viele Modellfälle die Basistarife der Direct Line, Europa und deutschen internet. Diese Direktversicherer und Internetversicherer haben keinen Außendienst und sind nur per E-Mail, Telefon oder Post zu erreichen, manche sogar ausschließlich per E-Mail.

Autofahrer mit einer Kaskoversicherung können je nach Versicherer weiter bis zu 20 Prozent der Versicherungsbeiträge sparen, wenn sie sich auf einen Tarif mit Werkstattbindung einlassen. Wer ein neues Auto gekauft hat, das er ausschließlich in einer Markenwerkstatt des Herstellers reparieren lassen möchte, lässt aber besser die Finger von der Werkstattbindung. Denn die Versicherung kann im Schadensfall auch eine freie Werkstatt zuweisen.

Einen Rabatt beim Versicherungsbeitrag gewähren die Versicherungen auch für Fahrer, die den Führschein mit 17 Jahren gemacht haben. Im Finanztest-Modellfall kann ein 19-Jähriger, der sein eigenes Auto versichert, in diesem Fall rund 100 Euro pro Jahr sparen. Auch die Eltern, die ihre Zöglinge ab 18 Jahren das Familienauto mitbenutzen lassen wollen, zahlen weniger, wenn die Kinder zuvor unter Aufsicht gefahren sind.

Bevor Autofahrer nach einer günstigeren Versicherung suchen, müssen sie entscheiden, welche Schäden sie versichern wollen. Eine Haftpflichtversicherung muss jeder Halter eines Autos abschließen. Sie übernimmt die Schäden beim Unfallopfer. Die Teilkaskoversicherung ist zwar nicht Pflicht, oft aber ein nützlicher Zusatzschutz. Sie deckt etwa Diebstahl und Schäden am eigenen Auto durch Unwetter ab. Die Vollkasko ersetzt zudem sogar selbstverschuldete Schäden am eigenen Auto und Schäden durch Vandalismus.

Vollkasko lohnt sich vor allem bei neuen und wertvollen Autos. Aber auch wer etwa einen fünf Jahre alten Wagen fährt und nicht genügend Geld auf der hohen Kante hat, um sich nach einem selbstverursachten Totalschaden Ersatz zu kaufen, kann Vollkaskoschutz gut gebrauchen.

Bei KFZ-Haftpflichtversicherungen sind die Leistungen nahezu bei allen Anbietern gleich. Wer allerdings zusätzlich Teilkasko- oder Vollkasko wählt, sollte sich genau anschauen, welche Leistungen ihm ein Tarif bietet. Für Käufer von Neuwagen ist es zum Beispiel interessant, wie lange nach dem Kauf die Versicherung den Neuwert ersetzt, falls das Auto etwa durch einen Unfall zerstört wird. Die Dauer der Neuwertentschädigung liegt bei den meisten Tarifen zwischen sechs und 24 Monaten nach Neukauf.

Wer die Versicherung wechseln will, muss die alte rechtzeitig kündigen. Versicherungsverträge laufen meist ein Jahr und können einen Monat vor Ende des Jahres gekündigt werden. Kündigt der Kunde nicht, laufen sie ein Jahr weiter. Die Vertragslaufzeit entspricht meist dem Kalenderjahr von Januar bis Dezember. Ein Kunde mit einer solchen Vertragslaufzeit muss seinem Versicherer die Kündigung also bis zum 30. November geschickt haben.

Einige Versicherer wie etwa Direct Line haben flexible Vertragslaufzeiten. Dort laufen die Verträge unabhängig vom Kalenderjahr zwölf Monate. Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Kunden, wenn der Beitrag ohne Leistungserweiterung steigt. Ab Erhalt der Beitragserhöhung haben sie einen Monate Zeit zu kündigen.

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