Kolumne Ihr gutes Recht Vorgehen bei ärztlichen Fehlern

Die Zahl der Beschwerden über vermeintliche medizinische Behandlungsfehler hat in der letzten Zeit zugenommen. Doch nicht immer erhärtet sich der Verdacht.

Wer einen Behandlungsfehler vermutet, sollte das Gespräch mit dem behandelnden Arzt suchen. Wenn das nicht möglich ist oder der Arzt jegliches Fehlverhalten bestreitet, hat der Patient verschiedene Möglichkeiten und Ansprüche, die es zu prüfen gilt.

 Ein Fehler liegt vor, wenn die medizinische Maßnahme nicht dem allgemein anerkannten Standard entsprach. Allein die Tatsache, dass die angewandte Therapie nicht den gewünschten Erfolg hatte, belegt hingegen keinen Behandlungsfehler. Zudem muss der Fehler ursächlich für die Gesundheitsbeeinträchtigung sein. Ein Anspruch kann sich auch ergeben, wenn der Arzt den Patienten über die Risiken der Maßnahme, etwa einer Operation, nicht vorschriftsmäßig aufgeklärt hat und dieser bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung nicht eingewilligt hätte.

 Um einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler prüfen zu können, ist die ärztliche Dokumentation grundlegend. Gegen die Erstattung der Kopiekosten hat der Patient einen Anspruch auf die Herausgabe von Fotokopien seiner Akte. Auf Grundlage der Akte und gegebenenfalls einer Untersuchung des Patienten kann ein medizinischer Sachverständiger den Sachverhalt begutachten. Diese Gutachten können privat beauftragt werden oder durch die Mithilfe des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder der Landesärztekammer eingeholt werden. Kommt es zu einem Klageverfahren, beauftragt das Gericht einen medizinischen Sachverständigen.

 Patienten sehen sich in solchen Fällen mit komplexen medizinischen und juristischen Problemen konfrontiert. Es ist deshalb empfehlenswert, sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Auf keinen Fall sollten Betroffene zu lange zögern, weil Ansprüche nach drei Jahren verjähren können.

Spezialisierte Anwälte nennt auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter Telefon 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst unter www.rakko.de

Online-Verbraucherportal: https://ihr-ratgeber-recht.de

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