Kolumne Mietrecht Tücken zu Beginn der Heizperiode

Gesetzliche Regelungen über die Dauer der Heizperiode bestehen nicht. Enthält der Mietvertrag keine Angabe, gilt der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April.

In einigen Verträgen wird die Heizperiode aber auch vom 15. September bis 15. Mai festgelegt.

Während der Heizperiode hat der Vermieter für die Möglichkeit der Beheizung der Wohnung zu sorgen. Die geschuldeten Raumtemperaturen betragen in der Zeit von 6 bis  23 Uhr für Wohnräume 20 bis 22 Grad Celsius, für Bad und Toilette 21 Grad Celsius. In der Zeit von 23 bis 6 Uhr schuldet der Vermieter in allen Räumen eine Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius.

Es gibt keine gesetzliche Heizpflicht für Mieter. Mindesttemperaturen sind nicht einzuhalten. Allerdings dürfen keine Schäden an der Wohnung durch eine fehlende Beheizung entstehen, wie durch das Gefrieren der Heizungsrohre oder Schimmel- und Feuchteschäden.

Die Räume sollten nicht überheizt werden, eine Senkung der Raumtemperatur um ein Grad spart rund sechs Prozent Heizkosten. Zum Lüften sollten gegenüberliegende Fenster mehrmals täglich voll geöffnet werden. Dauerhaft gekippte Fenster kühlen die Räume aus und sind besonders energieverschwendend, weil Thermostatventile bei Kaltlufteinfall aufgrund der Frostschutzsicherung das Ventil öffnen und nicht schließen.

Abends sollten die Thermostatventile niedriger eingestellt werden, eine Vollbeheizung ist nur in Nutzungszeiten sinnvoll. Elektronische Thermostatventile übernehmen die Temperaturabsenkung automatisch. Werden abends die Rollläden geschlossen, erhöht sich die Dämmwirkung des Fensters, und Heizkosten werden gespart. Lange Vorhänge vor den Heizkörpern führen zu einem Wärmestau, die Wärmeabgabe reduziert sich. Die gestaute Wärme kann auch zu erhöhtem Verbrauch führen. Heizkörper sollten deshalb im Winter immer frei gehalten werden. Bei längerer Abwesenheit sollten Räume nicht auskühlen. Frostschäden und mehr Energieverbrauch zur Aufheizung sind die Folge.

Ass. jur. Anita Merten-Traut ist Geschäftsführerin des Mietervereins Trier

www.mieterverein-trier.de

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