Wenn Schwarzgeld plötzlich richtig teuer wird

Trier · Wer dabei ertappt wird, sein Geld am Fiskus vorbei ins Ausland verschoben zu haben, muss mit drastischen Strafen rechnen. Und teuer wird es allemal.

Trier. Die in Griechenland weitverbreitete Steuerhinterziehung gilt als einer der Hauptgründe dafür, dass das südeuropäische Land einen gigantischen Schuldenberg aufgetürmt hat und nun die Staatspleite droht. Aber auch dem deutschen Fiskus gehen durch Steuerbetrüger jährlich zig Millionen Euro durch die Lappen, weil das Geld beispielsweise im Ausland angelegt ist und Kapitaleinnahmen nicht angegeben werden. Allein in Luxemburg sollen deutsche Bankkunden nach Schätzungen von Experten rund 50 Milliarden Euro deponiert haben. "Mindestens 50 Milliarden Euro", meint der Chef des Trierer Finanzamts, Jürgen Kentenich.
Etliche Steuersünder dürften nun allerdings ins Schwitzen geraten sein, nachdem die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung eine CD mit Daten der britischen Großbank HSBC in Luxemburg angekauft hat; von wem, ist nicht bekannt. Bei den 3000 Datensätzen soll es sich ausschließlich um deutsche Kunden handeln. Nach und nach werden diese nun von den zuständigen Finanzämtern überprüft. Die Kardinalfrage: Haben die Kunden ihrem Finanzamt das im Ausland angelegte Geld auch gemeldet? "Ein kleiner Teil" (Kentenich) soll dies tatsächlich gemacht haben.
Der große Rest muss nun allerdings befürchten, in nächster Zeit Besuch von der Steuerfahndung zu bekommen. Seit Beginn dieser Woche sind auch die Fahnder des Trierer Finanzamts in Sachen Luxemburg-CD unterwegs. Und das offenbar ziemlich erfolgreich. "Bislang haben wir nur Treffer gelandet", sagte ein Fahnder gestern dem TV.
Die Steuersünder müssen zunächst einmal mit kräftigen Nachzahlungen rechnen. Neben dem hinterzogenen Steuerbetrag (samt Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) müssen Hinterziehungszinsen gezahlt werden: ein halbes Prozent pro Monat, also sechs Prozent jährlich. Das kann bei einem zehnjährigen Nachzahlungszeitraum bedeuten, dass auf die ältesten Steuerbeträge 60 Prozent Zinsen bezahlt werden müssen.
Weil das Finanzamt Zinsen erst dann nicht mehr berechnet, wenn die Nachforderung beglichen ist, zahlen viele Steuersünder einen Abschlag, bevor die eigentliche Steuerschuld feststeht.
Obendrein muss der Betroffene noch mit einer saftigen Geld-, schlimmstenfalls sogar Gefängnisstrafe rechnen (siehe Extra). Die Möglichkeiten, mit einem blauen Auge davonzukommen, wenn man sich dem Finanzamt rechtzeitig offenbart, wurden zuletzt deutlich gesenkt. Die sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige greift nicht mehr, wenn die Hinterziehung zum Zeitpunkt der Anzeige ganz oder teilweise entdeckt worden ist und der Steuersünder dies wusste oder damit rechnen musste. Heißt: Eine Selbstanzeige bringt nur dann etwas, wenn die Steuerfahnder sich noch nicht mit dem Fall beschäftigt haben. Um die Nachzahlung seiner Steuerschulden samt saftigen Zinsen kommt der Steuersünder aber auch in diesem Fall nicht herum.
Wichtig ist auch: Wer sich dem Finanzamt gegenüber offenbart, muss auch "komplett reinen Tisch machen". Wer beispielsweise nur sein Luxemburger Schwarzgeldkonto meldet, obwohl er ein weiteres in Liechtenstein führt, wird dennoch bestraft, wenn ihm der Fiskus auf die Schliche kommt.
Der Bundesgerichtshof hat die Strafen für Steuerhinterzieher erst vor drei Jahren drastisch verschärft. Wer über eine Million Euro hinterzieht, landet in der Regel im Gefängnis. Auch bei Beträgen über 100 000 Euro ist nach Meinung des Strafsenats für Steuerhinterziehung "eine Freiheitsstrafe unerlässlich". Allerdings könnte die dann noch zur Bewährung ausgesetzt werden.Extra

Steuerhinterziehung gilt nicht als Kavaliersdelikt. Wie hart ein Steuersünder bestraft wird, richtet sich hauptsächlich nach der Höhe der hinterzogenen Steuern. Die Spanne reicht von einer Einstellung gegen Geldauflage bis zu einer langjährigen Gefängnisstrafe. Als Faustregel gilt: Bis zu einem hinterzogenen Betrag von 50 000 Euro kommen die Betroffenen mit einer Geldstrafe davon. Bis 100 000 Euro kommt es auf den Einzelfall an; meistens bleibt es noch bei einer Geldstrafe. Geht es dagegen in den sechsstelligen Bereich, sind laut BGH Haftstrafen zwingend, die meistens jedoch noch zur Bewährung ausgesetzt werden. sey

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