Unternehmen Von heute an gelten Anträge für Zuschüsse des Bundes

Mainz/Trier · () Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen haben vom heutigen Montag an die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem Sofortprogramm des Bundes zu beantragen.

Das Antragsformular kann auf den Internetseiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), des Wirtschaftsministeriums sowie den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern heruntergeladen werden, teilt der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing mit. Die ausgefüllten Anträge nehme ausschließlich die ISB entgegen. Die Mitarbeiterzahl berechne sich nach Vollzeitäquivalenten, nicht nach Köpfen.

„Wir wollen unsere Unternehmen, Selbständigen und Freiberufler, die Arbeitsplätze, das wirtschaftliche, soziale und kreative Potential unseres Landes schützen und bewahren. Mit dem Zuschuss können 140 000 Selbstständige und Kleinunternehmen die dringend benötigte Liquiditätshilfe erhalten“, sagte Wissing.

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten. Mit den Zuschüssen des Bundes soll akuter Liquiditätsbedarf bezogen auf drei Monate gedeckt werden. Unternehmen bis zu fünf Beschäftigte können bis zu 9000 Euro, Unternehmen über fünf bis zehn Beschäftigte können bis zu 15 000 Euro erhalten.

„Aus über 10 000 individuellen Beratungen wissen wir, dass die Corona-Krise 90 Prozent der regionalen Wirtschaft mit zum Teil drastischen Umsatzrückgängen und Liquiditätsengpässen trifft. Wir setzen darauf, dass Soloselbständigen und Kleinstunternehmen mit dem Bundeszuschuss rasch und unbürokratisch Soforthilfe geleistet wird“, sagte Arne Rössel, Sprecher der Landes-IHKs.

Kurt Krautscheid, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz betonte: „Es gilt nun alle möglichen Ressourcen einzusetzen, um eine zügige Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Mittel an die Betriebe zu ermöglichen. Für viele Unternehmen zählt hier jeder Tag.“

Wirtschaftsminister Wissing wies auch mit Blick auf Unternehmen mit über zehn Beschäftigten auf den ergänzenden „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ hin. „Wir ergänzen mit unbürokratisch zu vergebenden, günstigen Sofortdarlehen das Programm des Bundes auf sinnvolle Art und Weise und erweitern die Liquiditätshilfen für Unternehmen bis zu 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagte Wissing. Die Sofort-Darlehen können über die Hausbanken beantragt werden.

Anträge nimmt ausschließlich die die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) per E-Mail, postalisch oder per Fax an. E-Mail-Adresse: CSH@isb.rlp.de, Faxnummer: 06131-6172-1159

Antragsformulare: www.isb.rlp.de; https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/; https://www.pfalz.ihk24.de/; https://www.rheinhessen.ihk24.de/; https://www.ihk-koblenz.de/; https://www.ihk-trier.de/ sowie auf den Internetseiten der Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort