Städtetrips mit immer späteren Spätfolgen: Noch keine Entscheidung über Strafbefehl gegen Ex-Bürgermeister Rudolf Becker

Bitburg · Bereits Ende 2015 hat die Staatsanwaltschaft Trier Strafbefehl gegen Rudolf Becker, den ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher beantragt, weil er Geld veruntreut haben soll. Passiert ist seitdem nichts. Die Entscheidung des Bitburger Amtsgerichts steht weiter aus. Eine neue Kanzlei arbeitet sich aktuell in den Fall ein.

 Der ehemalige VG-Bürgermeister Rudolf Becker. TV-Foto/Archiv: Katharina Hammermann

Der ehemalige VG-Bürgermeister Rudolf Becker. TV-Foto/Archiv: Katharina Hammermann

Foto: (e_eifel )

Bitburg. Vergnügliche Fahrten sollen es gewesen sein. Schon mehrere Jahre ist es her, dass Kommunalpolitiker aus der Verbandsgemeinde (VG) Speicher mit ihren Ehefrauen und leitenden Angestellten des Rathauses nach Rom (2012) und London (2013) gereist sind. Dazu eingeladen hatte der damalige CDU-Bürgermeister Rudolf Becker, der - wie er sagte - auf diesem Weg das ehrenamtliche Engagement seiner Reisegenossen belohnen wollte.

Mehr als zwei Jahre ist es her, dass die Staatsanwaltschaft Trier wegen des Anfangsverdachts der Untreue zu ermitteln begann. Hatte der TV im Frühjahr 2014 doch öffentlich gemacht, dass für diese Reisen auch Geld der Volkshochschule (VHS) Speicher ausgegeben worden war.
Aufgefallen war dies zuvor in der übergeordneten Kreisvolkshochschule Bitburg-Prüm. Zwar zahlte Becker die 9400 Euro daraufhin aus eigener Tasche zurück. Dennoch hält die Staatsanwaltschaft den Speicherer für "hinreichend verdächtig", das Geld veruntreut zu haben. Denn nach Ansicht der Ermittler wusste er, dass die Trips nur dann als VHS-Reisen hätten deklariert werden dürfen, wenn sie für jedermann zugänglich und zudem kostendeckend gewesen wären. Also beantragte die Staatsanwaltschaft im Dezember 2015 beim Amtsgericht Bitburg Strafbefehl wegen Untreue. Sie fordert zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Passiert ist seitdem wenig. Während es im Fall des Ruwerer VG-Bürgermeisters Bernhard Busch - er soll Fahrtkosten falsch abgerechnet haben - ganz schnell ging, zieht sich das Verfahren für Becker in die Länge. Zum Vergleich: Nur ein Monat verging nach der Beantragung des Strafbefehls gegen Busch, bis das Amtsgericht Trier einen Prozess-Termin festsetzte. Dass sich die Entscheidung in Bitburg so verzögert, begründet das Amtsgericht damit, dass der Beschuldigte eine neue Anwaltskanzlei eingeschaltet habe und man dieser Zeit für eine Stellungnahme geben müsse. "Wir sind derzeit damit befasst, uns in die Angelegenheit einzuarbeiten", teilen die Frankfurter Anwälte mit. Becker selbst werde sich zu alledem aktuell nicht äußern. Einige Wochen wird es wohl noch dauern, bis sich was bewegt. Fristen existieren ohnehin keine.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie das Ganze weitergehen könnte: Wenn das Gericht den Strafbefehl erlässt, kann der Ex-Rathauschef diesen akzeptieren und wäre damit vorbestraft. Oder er kann Einspruch einlegen und es käme zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Dies würde auch dann geschehen, wenn das Amtsgericht Bedenken hätte, den Strafbefehl zu erlassen.
So oder so: Die Erinnerungen an Rom und London werden wohl verblasst sein, wenn ein Schlussstrich unter die Geschichte gezogen werden kann. Mos

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