Justiz Längere Pause bei Missbrauchsprozess

Trier · Das Verfahren gegen einen Ex-Schulleiter dauert an. Am 26. Juli geht es mit der Aussage eines Arztes weiter.

Justiz: Längere Pause bei Missbrauchsprozess
Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ein Ende des Prozesses gegen den ehemaligen Leiter einer Schule im Kreis Trier-Saarburg ist nicht in Sicht. Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts Trier verkündete gestern, dass das Verfahren urlaubsbedingt erst am Freitag, 26. Juli, fortgesetzt werden könne. Dem 55-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Juni 2014 bis Juli 2015 einen damals 14 Jahre alten Schüler bei drei Gelegenheiten sexuell motiviert unsittlich berührt zu haben. Bei einem anderen 15-jährigen Schüler soll er dies Anfang 2017 versucht haben. Der Pädagoge bestreitet die Vorwürfe.

Am Mittwoch ging es vor Gericht um die Auswertung einer Computer-Festplatte aus der Jugendhilfe-Wohngruppe, in der einer der betroffenen Schüler bis 2018 gelebt hat. Die Polizei hat auf dieser Festplatte Einträge der damaligen Betreuer in einer Art Diensttagebuch ausfindig gemacht. Darunter sind Einträge zu Besuchen des Jugendlichen im Haus des Schulleiters, bei denen nach Aussage des Schülers die sexuellen Übergriffe erfolgt sein sollen. Der Schulleiter soll ihn beispielsweise im Bad die Hoden abgetastet haben, um zu zeigen, wie man Hodenkrebs erkenne.

Der Jugendliche spricht von fünf Besuchen bei dem Pädagogen. Der Angeklagte hat drei Besuche eingeräumt. In den Daten aus der Wohngruppe sind drei Wochenend-Besuche in den Jahren 2013, 2014 und 2015 erwähnt. Ein Polizeibeamter schilderte am Mittwoch detailliert, wie er die Einträge ausgewertet hat, und übergab Kopien an Gericht und Verteidigung.

Die Kammer lehnte einen Antrag der Verteidiger Martin Barduhn und Sven Schnitzer (Frankfurt) ab, weitere Mitarbeiter der Jugendhilfe-Einrichtung als Zeugen zu hören. Es sei nicht erkennbar, dass die Mitarbeiter sachdienliche Hinweise geben könnten, begründete der Vorsitzende Richter Günther Köhler. Die engsten Betreuer des Jungen und der Einrichtungsleiter hätten bereits ausgesagt. Einem weiteren Beweisantrag der Verteidiger gab die Kammer statt: Am 26. Juli soll ein Arzt – der Schüler aus der Wohngruppe nahm regelmäßig Medikamente gegen die Aufmerksamkeitsstörung ADHS – als Zeuge aussagen.

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