Betrugsprozess gegen Beamte Neue Vorwürfe gegen Ex-Polizeichef

Saarburg · Um Betrug, Täuschung und Klüngelei geht es am Amtsgericht Saarburg. Die Zukunft von zwei Polizeibeamten steht auf dem Spiel. Der zweite Verhandlungstag war spannend. Ein Urteil gab es nicht.

 Das Amtsgericht Saarburg ist Schauplatz eines brisanten Verfahrens: Mit angeklagt ist der ehemalige Leiter der örtlichen Polizeiinspektion.

Das Amtsgericht Saarburg ist Schauplatz eines brisanten Verfahrens: Mit angeklagt ist der ehemalige Leiter der örtlichen Polizeiinspektion.

Foto: TV/Christian Kremer

Zwei Existenzen stehen auf dem Spiel: die des ehemaligen Leiters der Polizeiinspektion Saarburg und die eines Polizeianwärters, dem er beim Verfassen der Abschlussarbeit geholfen haben soll. Der Jüngere ist wegen Betrugs angeklagt, der Ältere wegen Beihilfe dazu. Am zweiten Verhandlungstag haben mehrere Zeugen ausgesagt: Thematisiert wurden Details über die mutmaßliche Fälschung der Arbeit. Die Verteidigung ist weiterhin der Ansicht, dass es keinen Beweis dafür gebe, dass der ältere Polizeibeamte nur eine Zeile für den jüngeren geschrieben habe. Die Staatsanwaltschaft forciert hingegen die Vorwürfe gegen den Ex-Polizeichef: Er habe nicht nur den einen jungen Anwärter bevorteilt, sondern auch weitere. Gegenleistung bei den weiteren Anwärtern waren laut den Ermittlern unter anderem gemeinsame Abende in der Sauna. Sie belegen das mit Chatprotokollen.

Beschluss im Disziplinarverfahren Gegen beide Angeklagte laufen neben der Verhandlung in Saarburg verwaltungs-  beziehungsweise disziplinarrechtliche Verfahren.  Der 26-jährige Hauptangeklagte will einen Wiederholungsversuch für seine Abschlussarbeit am Verwaltungsgericht Neustadt einklagen und damit seine Laufbahn als Polizist retten. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz (OVG) hat das vorläufig letzte Wort im Verfahren gegen den ehemaligen PI-Leiter gesprochen: Er bleibt bis auf weiteres suspendiert bei verringerten Bezügen. Das OVG bestätigt damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier, gegen den der ehemalige PI-Leiter Rechtsmittel eingelegt hatte und damit gescheitert ist. Erst wenn das strafrechtliche Verfahren endgültig abgeschlossen ist, geht es weiter. Im Fall einer Verurteilung droht die Dienstenthebung und damit der Verlust seiner Pension. Welche Konsequenzen bei einem Freispruch folgen, ist vollkommen unklar. Ob er jemals wieder eine  Polizeiinspektion leiten wird, ist fraglich.


Im Plenarsaal geht’s zur Sache Die Spannung im Gerichtssaal des Amtsgerichts Saarburg ist greifbar. Staatsanwalt Volker Anton und die drei Verteidiger der Angeklagten, Matthias Weihrauch, Roderich Schmitz und Martin Montag, kämpfen um jeden Millimeter und jede Formulierung. Sie korrigieren sich, weisen darauf hin, dass die Frage des anderen nicht zulässig sei, oder werfen sich gegenseitig vor, Suggestivfragen zu stellen, um die Zeugen zu bestimmten Aussagen zu drängen. Sowohl Verteidigung als auch die Anklage wollen weitere Zeugen anhören. Richterin Ingrid Ballmann lässt die Beweisanträge zu.

Staatsanwaltschaft Während die Verteidiger und die beiden Angeklagten jede Fälschung oder Unterstützung durch den ranghöheren Beamten abstreiten, versucht der Staatsanwalt anhand von Chatprotokollen aus dem Internetdienst WhatsApp ein sehr düsteres Bild des Ex-Polizeichefs zu zeichnen: Er habe nicht nur die Arbeit gefälscht, sondern auch zwei andere Polizeianwärter bei praktischen  Prüfungen bevorteilt und ihnen als Zweitprüfer einen zusätzlichen Punkt verschafft. Die beiden betroffenen Studenten sind deshalb im Nachhinein bei dem Test durchgefallen. Die Polizeihochschule begründet das mit Chatprotokollen, die auch Staatsanwalt Anton zitiert.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Ex-Polizeichef mit mehreren seiner Untergebenen, darunter drei Bachelor-Studenten, sehr enge persönliche Beziehungen gepflegt hat, gemeinsame Saunabesuche inklusive. Er belegt den Vorwurf mit Zitaten aus den Chat-Protokollen. Details zitiert der Ermittler nicht. Er droht jedoch an, den kompletten Chatverlauf zu verlesen, tut es dann aber nicht.

 Allerdings lässt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier erahnen, dass zumindest hinter einigen der Saunabesuche des angeklagten ehemaligen PI-Leiters mehr als reine Männerfreundschaft steckte. In Bezug auf den angeklagten Polizeianwärter steht nichts in dem VG-Beschluss, der öffentlich in der Juris-Datenbank des Landes Rheinland-Pfalz einsehbar ist (3 L 9243/16.TR). Anton zitiert den Ex-PI-Leiter aus dem Chat damit, dass er seine Untergebenen darauf hingewiesen habe, dass sie die Sache „nicht an die große Glocke hängen“ und „100 Prozent Stillschweigen“ bewahren sollten.


Verteidigung
Die Verteidiger lassen mehrfach anklingen, dass es kaum Beweise für die Anklage wegen Betrugs gebe. Es wird deutlich, dass die Polizei nicht 44 Dateien von der Bachelorarbeit auf dem Rechner des hochrangigen Beamten gefunden hat, sondern nur fünf.  Die anderen 39 seien nur Kopien dieser fünf Dateien, sagt ein Computerexperte der Polizei aus. Die Verteidigung versucht auch das Prüfungssystem der Hochschule an sich zu hinterfragen, weil die Betreuer immer versuchten, ihre Schüler durchzubringen. Die Grenze zwischen erlaubter Unterstützung und Täuschung sei eine der „Kernfragen des Verfahrens“, sagt Weihrauch.  Dass der ehemalige PI-Leiter die Arbeit Korrektur gelesen hat, streitet dabei niemand ab. Doch hat er sie wirklich verfasst?

Auch dem Bachelor-Betreuer des Hauptangeklagten ist nichts aufgefallen beim Korrigieren. Zumal die Arbeit auch am Ende noch sehr viele Rechtschreib- und Grammatikfehler gehabt habe, betont er. Der Korrektor geht zudem davon aus, dass einige Quellen – zum Beispiel ein mögliches Hintergrundgespräch mit dem PI-Leiter – nicht genannt worden seien.

Fortsetzung Vor einer rechtskräftigen Verurteilung der Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Am Donnerstag, 18. April, ist um 9 Uhr der nächste Verhandlungstermin.

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