Grenzgänger Deutsche Pendler müssen in Deutschland keine "Corona-Steuer" zahlen
Luxemburg · Luxemburg und Deutschland haben sich darauf verständigt, dass die anlässlich der Corona-Pandemie abgeschlossene Verständigungsvereinbarung zur Besteuerung der Telearbeit bis zum 31. Dezember dieses Jahres weiter gelten wird.
07.09.2021
, 14:48 Uhr
Das heißt: Arbeitstage, in denen Beschäftigte wegen der Bekämpfung der Pandemie ihre Tätigkeit von ihrem Hauptwohnsitz in Telearbeit ausüben, als Arbeitstage in Luxemburg gezählt werden. Sie müssen also nicht für die Berechnung der 19-Tage-Toleranzregelung zur Besteuerung berücksichtig werden, teilt das Luxemburger Finanzministerium mit. Die Verständigungsvereinbarung gilt bereits seit April 2020.