19-Tage-Regelung Grenzpendler im Homeoffice versteuern ihr Einkommen weiterhin in Luxemburg

Luxemburg · Die wegen der Corona-Pandemie beschlossene Ausnahme von der 19-Tage-Regelung für Luxemburg-Pendler gilt auch im Juli 2020. Was das für Grenzgänger aus der Region bedeutet.

Luxemburg: 19-Tage-Regelung für Grenzpendler wird bis Juli verlängert
Foto: friedemann vetter (ve._)

Das bedeutet: Alle deutschen Grenzpendler, die in Luxemburg angestellt sind und weiterhin im Homeoffice arbeiten, versteuern ihr Einkommen aus dieser Zeit weiterhin in Luxemburg. Der Trierer CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Steier bekam vorab die offizielle Information aus dem Bundesminis-terium für Finanzen.

Hintergrund: Zur Ausweitung der 19-Tage-Regelung bezüglich der Steuer gilt seit dem 3. April (volksfreund.de berichtet) eine Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg. Sie wird so lange verlängert, bis eine der Vertragsparteien sie wieder aufkündigt.

Dabei gilt eine Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Fol-gemonats. Eine Aufkündigung ist derzeit noch nicht geschehen und auch laut Aussage des Bundesfinanzministeriums im Moment nicht absehbar.

Der Bundestagsabgeordnete Andreas Steier (CDU) hatte sich zu Beginn der Pandemie im März für die oben genannte Ausnahme eingesetzt und sagt: „Ich freue mich, dass Luxemburg und Deutschland weiterhin partnerschaftlich auf die Situation Zehntausender Arbeitnehmer bei uns in der Großregion Rücksicht nehmen.“

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