Grenzgängerkolumne Rentner zahlen Steuern nach

Wie bereits mehrfach berichtet, funktioniert seit August 2019 die Meldung der Steuerbescheinigungen von luxemburgischen Renten. Dies ist im Grunde keine Überraschung. Die entsprechende EU-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2013. Es gab also genügend Zeit für Grenzgänger zur Berichtigung oder Nachholung von Steuererklärungen.

In der Region Trier wurden tausende Grenzgänger und ehemalige Grenzgänger  vom Finanzamt angeschrieben. Darunter befinden sich auch viele Rentner. Es irritiert etwas, dass das Finanzamt die Steuererklärung für das Jahr 2014 anfordert. Im weiteren Text des Anschreibens wird jedoch darauf hingewiesen, dass man auch alle anderen Steuerjahre prüfen soll.

Bei Rentnern ergibt sich eine Nachversteuerung von Renten bis zum Jahr 2013. Nach dem alten Doppelbesteuerungsabkommen waren nämlich die gesetzlichen Renten aus Luxemburg in Deutschland zu versteuern. Man hätte auch selbst darauf kommen können, da auf den Steuerbescheinigungen ersichtlich ist, dass eine luxemburgische Steuer nicht abgezogen worden war. Aufgrund der relativ hohen luxemburgischen Renten müssen Rentner damit rechnen, dass sie einige tausend Euro nachzahlen müssen. Nicht unbeachtlich sind auch die damit zusammenhängenden Verzugszinsen in Höhe von sechs Prozent.

Eine Steuerrückerstattung aus Luxemburg wird es entgegen anderslautender Meldungen mangels Steuerabzug also nicht geben. Wer seine alten Rentenbescheinigungen nicht mehr hat, kann diese unkompliziert bei der CNAP oder Deutschen Rentenversicherung anfordern. Beziehen Rentner auch eine deutsche Rente, muss eine deutsche Steuererklärung auch ab 2014 oder früher abgegeben werden.

 Flagge Luxemburg

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Foto: TV

Stephan Wonnebauer, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg. Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an den Deutschen Anwaltverein Luxemburg wenden: kontakt@dav.lu

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