Luxemburg Steuerpflichten sollten Selbstverwirklichung nicht aufhalten

Viele Grenzgänger und ihre Ehepartner haben interessante Freizeitbeschäftigungen und möchten sich darin eigentlich auch beruflich oder nebenberuflich entfalten.

Beispielsweise will die Ehefrau des Grenzgängers,  nachdem die Kinder größer sind, endlich wieder als Sprachdozentin in  Deutschland einer Teilzeitstelle nachgehen oder der Grenzgänger selbst eine nebenberufliche Selbständigkeit in Deutschland als Handwerker aufnehmen. Man hat jedoch oft Bedenken, ob dies erhebliche steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Nachteile hat und sich das alles irgendwie nicht lohnt. Fragen in Grenzgängerforen tragen meist dazu bei, dass man weiter verunsichert wird. Viele Grenzgänger scheuen dann den Zeitaufwand und die Kosten, sich steuerlich beraten zu lassen. Die Rechtslage bleibt daher oft unklar. Statt seiner Leidenschaft dann offen nachzugehen, wird dies dann allenfalls noch im Verborgenen getan oder gar nicht. Kurzum:  Die Grenzgänger sind mit ihrer Situation am Ende unzufrieden und bedauern, dass sie ihren Wunsch nicht erfüllen können.

Wie macht man es denn richtig? Ein klärendes Beratungsgespräch bei einem auf Grenzgängerrecht spezialisierten Rechtsanwalt führt zunächst dazu, dass man erfährt, wie die Rechtslage ist. Bestenfalls erfährt man so auch die Kosten und Honorare, die anfallen, wenn man seinen Plan in die Tat umsetzt.

Das Ergebnis wird erfahrungsgemäß so sein, dass es in den meisten Fällen am Ende eine Überraschung dahingehend gibt, dass der Aufwand  gar nicht so groß ist, wie die Gerüchteküche vermeldet. Es fallen eventuell also Steuern und sonstige Kosten an, dafür sollte am Ende aber auch ein Gewinn vorhanden sein. Das darf man nicht als Hindernis ansehen, sondern als Normalfall.

Aus Beratersicht ergibt sich oft ein unnötiges Trauerspiel bei den Grenzgängern allein daraus, weil man scheut, professionelle Beratung einzuholen.

Es gibt tatsächlich zu jedem Problem eine Lösung und es gibt tatsächlich zu jeder Lösung einen Berater. Man muss ihn nur suchen. In Foren und Chats ist dies jedoch der falsche Platz, da hier Laien ihre Ängste potenzieren.

 Flagge Luxemburg

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Foto: TV

Stephan Wonnebauer, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg. Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an den Deutschen Anwaltverein Luxemburg wenden: kontakt@dav.lu

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